Alle sind froh, dass wieder regulärer Unterricht möglich ist: Präsenzunterricht am ersten Schultag nach den Sommerferien am Gymnasium Veitshöchheim problemlos
Der 1. Präsenz-Schultag nach den Sommerferien ist wegen der widrigen Umstände in aller Munde.
Am Gymnasium Veitshöchheim verlief er nach den Feststellungen von Schulleiter Dieter Brückner unter den Bedingungen des Hygienekonzepts "ohne besondere Vorkommnisse" ab.
Auf Nachfrage berichtet Brückner:
"Anders als sonst, haben wir uns zur Begrüßung nicht in der Aula versammelt, sondern die Schüler sind sofort in ihre Klassenräume gegangen. Diese waren vorher per Elternbrief bekannt gegeben worden.
Die Fünftklässler und ihre Eltern haben wir im Freien auf dem Pausenhof empfangen und die allgemeine Begrüßung der Schulgemeinschaft erfolgte per Durchsage.
Die Masken sind zwar lästig, werden aber grundsätzlich als Mittel des Infektionsschutzes akzeptiert. Wir alle hoffen, dass sie nur in den ersten zwei Schulwochen auch während des Unterrichts getragen werden müssen.
Die Lehrerversorgung ist gut. Nur eine Lehrkraft kann nicht im Präsenzunterricht unterrichten. Sie tut dies per Internet, während eine Aushilfskraft, eine der so genannten Teams-Kräfte, in der Klasse Aufsicht führt.
Die Reihentestung des Personals hat stattgefunden. Alle Ergebnisse waren „negativ“.
Alle sind froh, dass regulärer Unterricht möglich ist. Eine gewisse Unsicherheit ist natürlich spürbar, wie lange das so weitergehen wird, aber besondere Probleme sind nicht aufgetaucht.
Wir haben Konzepte entwickelt, wie wir im Fall von Schichtunterricht oder der Quarantäne für einzelne Schüler, Klassen oder Jahrgänge den Distanzunterricht digital gestützt organisieren und gestalten können."
Hygienekonzept:
Maskenpflicht
In den ersten neun Schultagen müssen Lehrer und Schüler des Gymnasiums auf dem Schulgelände und im Unterricht eine Maske tragen. Damit sollen Infektionen durch Reiserückkehrer verhindert werden.
Nach dem 18. September hängen die Regeln von den Infektionszahlen ab. Das Gesundheitsamt entscheidet im Einzelfall: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von bis zu 35 Corona-Infizierten pro 100 000 Einwohnern gilt der Regelunterricht. Masken müssen auf dem Schulgelände getragen werden, nicht im Unterricht, soweit die Inzidenz nicht auf mehr als 50 je 100 000 Einwohner steigt. Ist dies der Fall, muss denn auch Abstand gehalten werden, was wohl wieder den Wechsel zu Distanzunterricht daheim und in Kleingruppen in der Schule bedeutet. Eine vollständige Schulschließung mit reinem Distanzunterricht soll vermieden werden, ist aber möglich.
Klassenzimmer
In den Klassen müssen Schüler im Regelbetrieb keinen Abstand zueinander halten. Zwischen ihnen und den Lehrern gelten eineinhalb Meter Distanz.
Die Kinder sitzen an frontal ausgerichteten Einzeltischen und dürfen sich keine Lineale oder Stifte teilen. Mischen sich Gruppen wie in Ethik, Religion oder Fremdsprachen, sollen die Schüler einer Klasse beieinander sitzen und Abstand zur anderen Gruppe halten.
Räume müssen spätestens alle 45 Minuten für mindestens fünf Minuten gelüftet werden, gekippte Fenster reichen nicht aus.
Schulgelände
Die Maskenpflicht und Abstand gelten überall auf dem Schulgelände, um die Vermischung aller Schüler gering zu halten, damit Infektionen nachvollziehbar bleiben. Die Schulleitung musste Laufwege markieren und Pausen- sowie Unterrichtszeiten entzerren.
Auf dem Schulhof dürfen Kinder einer Klasse oder die Oberstufe zusammensein, müssen aber zu anderen Gruppen Abstand halten. 1,5 Meter Distanz gilt auch in Warteschlangen vor dem Kiosk oder Toiletten. Dort müssen Papiertücher ausliegen, Handgebläse sind wegen der Aerosole verboten.
Fachunterricht
Physik, Chemie, Musik und Sport sind im neuen Schuljahr unter Auflagen wieder erlaubt.
In den ersten neun Schultagen gilt die Maskenpflicht auch im Sportunterricht. Lehrer entscheiden, ob und falls ja, welche Sportart möglich ist. Nach dem 18. September ist Sport ohne Maske erlaubt. Steigt die Inzidenz über 35, dürfen ältere Schüler nur ohne Maske Sport machen, wenn sie Abstand halten. Steigt die Infektionsrate auf mehr als 50, müssen alle Masken tragen und Abstand halten. Distanz gilt in den Umkleiden, duschen ist nur unter strengsten Bedingungen möglich.
Können Kinder sich beispielsweise nicht nach jedem Sprung auf Barren oder Reck die Hände waschen, müssen das alle Schüler vor und nach der Sportstunde gemeinsam tun.
Die gründliche Reinigung nach jeder Nutzung gilt auch für Computerräume, Geräte in Chemie oder Physik und Musikinstrumente.
Im Musikunterricht ist der Ausstoß von Aerosolen besonders hoch. Daher müssen Schüler beim Singen und im Instrumentalunterricht mit Blasinstrumenten zwei Meter Abstand halten. Bis zum 20. September sind Bläserstunden verboten, danach muss nach jeder Stunde 15 Minuten gelüftet werden. Sänger sollen versetzt aufgestellt in eine Richtung singen. Musikräume müssen alle 20 Minuten für zehn Minuten gelüftet werden.
Schniefnasen
Erkältete Schüler mit Schnupfen und "gelegentlichem Husten" dürfen erst in die Schule, wenn sie nach 24 Stunden kein Fieber bekommen haben. Wer trotzdem kommt, muss abgeholt werden. Schniefige Grundschüler dürfen analog zu Kitas auch bei mehr als 35 Infizierten pro 100 000 Einwohnern in die Schule gehen.
Kranke Schüler mit Fieber, Husten oder Ohrenweh dürfen erst wieder in die Schule, wenn sie 24 Stunden symptom- und 36 Stunden fieberfrei sind. Ist die Inzidenz höher als 50, brauchen sie einen negativen Corona-Test oder ein Attest.
Schulweg
Im öffentlichen Nahverkehr und in Schulbussen gilt Maskenpflicht. Gehen oder radeln Jugendliche zur Schule, sollen sie Abstand halten. Für zusätzliche Verstärker-Schulbusse bezahlt der Freistaat.