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Corona-Krise: Bayern legt Restaurant-Regeln fest

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Ab 18. Mai gibt es in Bayern wieder Außengastronomie bis 20 Uhr, ab 25. Mai dürfen Speiselokale auch innen wieder für Gäste bis 22 Uhr öffnen. Das bayerische Kabinett hat gestern  präzisiert, welche Auflagen zu beachten sind:

  • - Es gilt nach der Wiedereröffnung ein Abstandsgebot von 1,5 Metern gelten - sowohl für Gäste als auch für Mitarbeiter.
  • - Familien oder zwei Hausstände können an einem Tisch sitzen, auch mit weniger Abstand.
  • - Beim Herumlaufen in Biergärten und Restaurants gilt eine Mundschutz-Pflicht, nicht aber am Tisch.
  • - Auch die Mitarbeiter müssen einen Mundschutz tragen - das gilt auch für die Küche, außer wenn dort der 1,5-Meter-Mindestabstand eingehalten werden kann.

 

Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und Jugendherbergen sollen im Freistaat ab 30. Mai wieder öffnen können.

Laut Staatskanzlei soll es auch für diesen Bereich zeitnah ein entsprechendes "Rahmenkonzept" geben. Hier sollen auch die Erfahrungen aus der wieder geöffneten Gastronomie mit einfließen.

Was ist mit Schwimmbädern?

Auch für Heilbäder, Kurorte und Thermen soll es laut Staatskanzlei bald ein "tragfähiges Konzept" geben. Einen Termin für den möglichen Start der Freibad-Saison gibt es allerdings weiterhin nicht.

Auch einen genauen Zeitplan für die Wiedereröffnung von Jugendtreffs und Volkshochschulen teilte das Kabinett gestern nicht mit.

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