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Komplizierte Corona-Regelungen - Was ab 15.3. in Stadt und Landkreis Würzburg gilt

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Ab Sonntag greifen in der Stadt Würzburg die Regelungen für die Inzidenzphase von über 50 bis 100

Der Wert der 7-Tage-Inzidenz bei der Stadt Würzburg liegt am Freitag, 12. März, bei 59,4.
Damit liegt der der 7-Tage-Inzidenzwert zum dritten Mal in Folge über 50, jedoch unter 100. Damit gelten innerhalb der Würzburger Stadtgrenzen ab Sonntag, 14. März, bis auf Weiteres die entsprechenden Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung  für eine Inzidenzphase von über 50 bis 100:

  • - Terminshopping im Einzelhandel: 1 Kunde pro 40 Quadratmeter, Terminbuchung, Kontaktdatenerhebung 
  • - Museen/Galerien, Zoos, Botanische Gärten, Gedenkstätten: Besuch mit Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung
  • - Kontaktfreier Individualsport: maximal 5 Personen aus 2 Haushalten bzw. maximal 20 Kinder unter 14 Jahren
  • - Schulen (ab 15. März): Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht
  • - Kitas (ab 15. März): Einrichtungen können nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb)

Im Landkreis Würzburg gelten die schärferen Regeln der Stadt nicht, da hier der Inzidenzwert weiter unter der 50er-Grenze liegt. Da aber am 13.3. die Inzidenzzahl mit  45.6 zum dritten Mal über 35 liegt, hat dies ab Montag, 15.3. Auswirkungen auf die Kontaktbeschränkung  (statt zehn Personen aus drei Haushalten nur noch fünf aus zwei Haushalten). Im übrigen gilt bis auf die Kontaktbeschränkung im Landkreis weiter (wenn die Kurve aber in der kommenden Woche weiter so ansteigt - am 14.3 bei 48,7 - , hätte dies die strengeren Regeln über 50 zur Folge):

Öffnung des Einzelhandels

Der Einzelhandel kann ab Montag, 15. März 2021 unter folgenden Bedingungen öffnen:

  • • Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden kann eingehalten werden.
  • • Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je 10 m2 für die ersten 800 m2 der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 m2 für den 800 m2 übersteigenden Teil der Verkaufsfläche.
  • • In den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen gilt für das Personal Maskenpflicht und für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht.
  • • Ein ausgearbeitetes Schutz- und Hygienekonzept liegt vor, dies ist der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde auf Verlangen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
Öffnung von Kulturstätten

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können ab Montag, 15. März 2021 unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen öffnen. Auch hier gilt die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes, FFP2-Maskenpflicht sowie das Vorhandensein eines ausgearbeiteten Schutz- und Hygienekonzeptes.

Sport

Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen bis zu zehn Personen, im Freien – auch auf Außensportanlagen – ist möglich. Weiter ist kontaktfreier Sport für Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren im Freien möglich, auch auf Außensportanlagen.

Weitere Öffnungsschritte

Die 12. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht weitere inzidenzabhängige Öffnungsmöglichkeiten frühestens ab dem 22. März 2021 für die Außengastronomie, Sport, Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos vor.

Für Schulen und Kitas gilt ab 15. März lt. Pressemitteilung des LRA WÜ im Landkreis (da unter dem Inzidenzwert von 50):

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