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Das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist nach wie vor untersagt

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Die Bayerische Staatsregierung will verhindern, dass die Gesundheit der Bürger gefährdet wird. Deshalb gibt es weiterhin Einschränkungen. Nicht erlaubt sind Feiern im Freundeskreis. Die Staatsregierung stellt ausdrücklich fest, dass auch das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen untersagt ist.

Dies interessiert offensichtlich junge Leute wenig, wie diese Hinterlassenschaften  eines nächtlichen Saufgelages wie eine Jägermeister- und eine Wodkaflasche sowie leeren Zigarettenschachteln  heute Morgen  an der Mainuferpromenade offenbaren. Damit nicht genug, um 2.30 Uhr zogen sie dann auch noch mit lauter Radiomusik durch die Maingasse und rissen Anlieger aus ihrem Schlaf.

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