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Gemeinde Veitshöchheim sperrt mit einer Schranke auf Dauer Verbindungsweg vom Naturfreundehaus nach Gadheim - Bestrebungen im Gange zum alsbaldigen Ausbau der WÜ 3 von Veitshöchheim nach Gadheim

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Der Hauptausschuss der Gemeinde Veitshöchheim stimmte in seiner Sitzung am Dienstagabend in den Mainfrankensälen der Anbringung einer Schrankenanlage in der Sendelbachstraße am Ortsende nach dem Naturfreundehaus (auf dem Foto erste Toreinfahrt rechts) mit entsprechender Hinweisbeschilderung auf Dauer zu.

Die Benutzung des 1983 von hier bis Gadheim ausgebauten und  öffentlich gewidmeten Feld- und Waldweg (Foto), für den damals ein Verbot für Fahrzeuge aller Art, ausgenommen landwirtschaftlicher Verkehr sowie Radfahrer- und Anliegerverkehr angeordnet wurde, ist wie zuletzt vom Gemeinderat im November 2016 festgelegt, eingeschränkt nur dem nachstehend aufgeführten Personenkreis gestattet:

Ins Gespräch gebracht wurde laut Vortrag von Bürgermeister Jürgen Götz die Errichtung dieser Schrankenanlage im Rahmen des geplanten Vollausbaus der Ortsdurchfahrt Gadheim mit Neubau eines Kreisverkehrs am Abzweig WÜ 3/WÜ 21, der eigentlich im März 2020 beginnen sollte, dann aber einen Tag vor Baubeginn durch den bis Ende April 2020 noch amtierenden Landrat Eberhard Nuß "auf Eis" gelegt worden ist.

Dessen Nachfolger Thomas Ebert sei nun nach den Worten des Bürgermeisters bestrebt,  die  Baumaßnahme "Ausbau WÜ 3 zwischen Gadheim und Veitshöchheim"  nun doch durchzuführen.

Die Schranke am Naturfreundehaus wurde vom Staatlichen Bauamt präventiv vorgesehen, so Götz, weil zu befürchten ist , dass sehr viele Ortskundige aus dem Raum Güntersleben/Rimpar nicht die ausgeschilderte, weiträumige Umleitungsstrecke, sondern die Abkürzung über landwirtschaftliche Wege nutzen würden, um vermeintlich schneller ans Ziel zu kommen.

Der Hauptausschuss schloss sich nun der Auffassung des Bürgermeisters an, dass die zunächst als "Baustellenschranke" vorgesehene Absperrung auch nach Abschluss der Baumaßnahme dauerhaft durch die Gemeinde Veitshöchheim in Betrieb genommen wird, um den immer stärker werdenden (unzulässigen) Verkehr auf dem Verbindungsweg einzudämmen. Die Straße befindet sich nämlich, so Götz, insbesondere im Freistreckenbereich in einem sehr schlechten Ausbauzustand, ist sehr schmal und bietet kaum Ausweichmöglichkeiten.

Schon alleine aus Gründen der Haftung und der Verkehrssicherungspflicht für die Gemeinde Veitshöchheim sei deshalb der Betrieb einer Schrankenanlage ausschließlich für Durchfahrtsberechtigte auch künftig sinnvoll. Wie auf Nachfrage zu erfahren war, haben die Durchfahrtberechtigten bereits vom Staatlichen Bauamt einen Funkdrücker (Fernbedienung) zur Betätigung der Schranke erhalten.

Um nach dem Naturfreundehaus eine Wendemöglichkeit vor der Schrankenanlage zu gewährleisten, ordnete das Gremium ein absolutes Halteverbotes im Bereich vor der Schrankenanlage an.

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