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Hafenanlage der Marina Veitshöchheim e.V. - Gemeinderat stellte Pachtvertrag für Nebenanlagen in Aussicht

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Die Errichtung eines Bootshafens unterhalb des REWE-Marktes stand wieder einmal auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung.

Dieses Mal stellte das Gremium gestern einstimmig in einem Grundsatzbeschluss, dem durch die Vorstände Michael Eckert & Wolfgang Röhm vertretenen Verein Marina Veitshöchheim e.V.  in Aussicht, an ihn eine 210 Quadratmeter große Teilfläche aus dem gemeindeeigenen Grundstück Fl.Nr. 432 zum Zwecke der Errichtung eines Clubheimes, einer Toilettenanlage mit Güllewagen sowie einer Werkstatthütte zu verpachten. Details zur Vertrags-Gestaltung sollen noch in einem besonderen Beschluss festgelegt werden.

Wie Bürgermeister Jürgen Götz zuvor erläuterte, hatte der Verein bereits im Sommer 2017 eine von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung genehmigte Schwimmsteganlage nebst Bojenfelder errichtet (siehe auch nachstehender Link auf Bericht auf Veitshöchheim über die Anlegung erster  Boote).

Ohne Zustimmung der Gemeinde, so hieß es nun in der in der Sitzung präsentierten Folie, hatte damals der Verein auf einer gemeindeeigenen Fläche unberechtigter Weise einige mobile barackenartige Gebäude abgestellt, die dann wieder abgebaut wurden, da sie seitens der Gemeinde aufgrund der Bebauungsplanregelungen nicht erwünscht waren.

Auf Befragen erklärte Vorstand Wolfgang Röhm, dass der Teil "Hafen inclusive Slipanlage, Steganlage, Mole und Bojenfeldern" sowohl vom Landratsamt als auch von der WSV genehmigt sei und vom Vereins auch genutzt werden kann. 

Seitens dieser Behörden bestehe nur die Auflage, die Steganlage und alle Hafeneinrichtungen innerhalb des Überschwemmungsgebietes in den Wintermonaten ( November - März) zu entfernen mit Ausnahme der Verbindungspfeiler. 

Das Gremium stimmte zwar nun grundsätzlich der Verpachtung einer Teilfläche für die zum Betrieb der Schwimmsteganlage geplanten Nebenanlagen wie Toilette mit Güllewagen, Clubheim und Gerätecontainer zu, behielt sich aber vor, die optische Gestaltung der Gesamtanlage im Pachtvertrag festzulegen.

CSU-Sprecher Marc Zenner sprach zuvor deutliche Worte: "Was wir hier gesehen haben, ist beileibe nicht schön. Es muss klar geregelt werden, wie die Anlagen ausschauen sollen. Wir möchten hier keinen Wildwuchs." Ansonsten begrüße sein Fraktion, dass nun eine tragfähige Lösung im Raum stehe. Dieser Meinung schloss sich auch UWG-Sprecher Stefan Oppmann an. Auch für die SPD-Sprecherin Marlene Goßmann sind die bislang vorgesehenen Nebenanlagen unattraktiv. Der Verpachtung mit der Gestaltungsauflage könne sie aber zustimmen.

Bürgermeister Jürgen Götz: "Wir sind jetzt auf einem guten Weg, um das Projekt zum Stehen zu kriegen."  Nach seinen Worten ist es für rechtliche Laien nicht so einfach, die ganze Sache richtig zu beurteilen, da es hier mehrere Beteiligte und Verfahren gibt.

So befinden sich beanspruchte Flächen im Besitz der Gemeinde und der WSV. Die WSV erteilte bereits Genehmigungen für den Schwimmsteg. Wegen der Lage im Überschwemmungsbereich seien aber auch ein wasserrechtliches Verfahren und für die baulichen Anlagen eine Baugenehmigung notwendig. Laut Landratsamt seien sportliche Anlagen grundsätzlich genehmigungsfähig. Dazu müsse der Verein noch einen vollständigen Bauantrag einreichen.

Nach der bei der Gemeinde eingereichten Vorhabensbeschreibung plant der Verein Marina Veitshöchheim e.V. auf Gelände der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung die Errichtung eines Parkplatzes mit zehn Stellplätzen.  Laut Vorstandmitglied Wolfgang Röhm ist das Gelände Hochwassergebiet, bei Hochwasser sollen die Parkplätze nicht genutzt werden. Die Erlaubnis zur Parknutzung muss noch eingeholt werden. 

Der bereits vorhandene mobile Toilettenwagen hat eine Abmessung von 6x3x2,80m (LxBxH)

Für die Abwasserentsorgung der Toilette dient im Anschluss ein Güllewagen mit den Abmessungen 4x1,7x2m.

Das ebenfalls vorhandene mobile Clubheim des Vereins hat eine Abmessung von 10x3x2,20m (im Bild noch im unrenoviertem Zustand).

Offenbar missfällt vor allem diese Anlage dem Gemeinderat.

Schließlich soll noch ein Gerätecontainer für Werkzeuge etc. mit der Abmessung von 2,2x3x2,2m auf der Pachtfläche aufgestellt werden, der in dieser Form optisch ebenfalls der Gemeinde missfällt.

 

Bezüglich der optischen Gestaltung merkte Röhm nach der Sitzung an, dass man das Mobilheim und den Werkstattcontainer ebenso anstreichen könne wie den Toilettencontainer.

Laut Vorhabensbeschreibung des Vereins soll das Pacht-Gelände mit einem Zaun gesichert werden, mit einer Türe für den Toilettenwagen und einem großen Tor für die Zufahrt.
Das Pacht-Gelände würde Marina dann auch gerne für die Steglagerung im Winter nutzen.
Außerdem benötige der Verein einen Strom- und Wasseranschluss am besten im Bereich des Toilettenwagens und der Slipebene.

Der Gülletank könne innerhalb der Einzäunung der Pachtfläche mit einem blickdichten Bauzaun eingefriedet werden.

Im Bereich der Mole würde der Verein die genehmigte Zaunanlage gerne mit blickdichten Planen bespannen, teils mit  wassersportbezogenen Werbeflächen. Letztere seien hilfreiche Einnahmen für den Verein. Die Genehmigung der Werbeflächen steht noch aus.

Zur Slipanlage führte Röhm aus, dass eine Detailplanung noch in Arbeit sei. Inwieweit die Gemeinde Interesse an einer Beteiligung bei der Slipanlage für Zwecke der Feuerwehr oder der Wasserwacht sowie an einer öffentlichen Anlegestelle hat, darüber wurde in der Sitzung nicht gesprochen. Aktuell ist die öffentliche Steganlage wegen der noch ausstehenden Antwort der Gemeinde noch nicht im Detail geplant. Vorgesehen sind im öffentlichen Bereich Anlegemöglichkeiten für Kanuten und Sportboote.

Für den Dauerbetrieb der Hafenanlage und der Nutzung der Slipanlage werde der Verein bei der Gemeinde noch ein Durchfahrtsrecht für das Grundstück Flur Nr. 432 beantragen. Bis dahin gehe der Verein davon aus, dass er, wie jeder andere Bürger auch, den Weg zur Hafenanlage benutzen darf.

Röhm hofft nun, alle offenen Fragen bis zur Entscheidung über den Bauantrag mit der Gemeinde regeln zu können.

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