Kurz-Info über drei Beschlüsse des Hauptausschusses vom 15. September 2015
Bauantrag für 12 zusätzliche Wohnungen durch den Ausbau der Dachgeschosse für die Anwesen Heidenfelderstraße 8, 10, 12, 14, 16, 18, Fl.Nr. 916/304
Entsorgung von Aushubmaterial bei gemeindlichen Tiefbaumaßnahmen
Beschluss: Für die Entsorgung und Beprobung von Aushubmaterial bei gemeindlichen Tiefbaumaßnahmen wird ein Kostenanteil von bis zu 20% der Bauauftragssumme der jeweiligen Baumaßnahme genehmigt.
Gewerbegebiet Ost, Teil 2 - Anpassung der Geländeoberflächen der gemeindlichen Gewerbegrundstücke in Bezug zur Straßenhöhe
Beschluss:
Um die Abwasserentsorgung im nordöstlichen Teil des Gewerbegebietes Ost, Teil 2, im freien Gefälle (ohne zu pumpen) zu gewährleisten, mussten die Kanäle in einen Straßendamm eingebettet werden.
Zur Minimierung der daraus entstehenden Geländeversprünge wird der Ausführung von Geländeanpassungen in diesem Bereich zugestimmt. Für die Angleichungen sind ausschließlich Erdmassen aus den gemeindlichen Baumaßnahmen heranzuziehen.
Die entstehenden Kosten werden genehmigt. Diese sind jedoch geringer als ein Abtransport auf eine Deponie und die daraus resultierenden Kosten.