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Corona-Notausschuss der Gemeinde Veitshöchheim beschließt Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan für das 1076 Hektar große Gebiet der Gemeinde Veitshöchheim aus dem Jahr 2002

Der vom Gemeinderat als Corona-Notausschuss eingesetzte Ferienausschuss  fasste einstimmig in seiner Sitzung in den Mainfrankensälen den Grundsatzbeschluss, den Flächennutzungsplan und den Landschaftsplan der Gemeinde fortzuschreiben.

Ausgangspunkt war laut Vortrag von Bürgermeister Jürgen Götz ein Antrag des Umweltbeiratsvorsitzenden Günther Thein vom 10. Dezember 2019. Da der Landschaftsplan zuletzt im Jahr 2002 geändert wurde, sei der Umweltbeirat  der Auffassung gewesen, dass der Landschaftsplan dringend überarbeitet werden muss.

Wie die Bauverwaltung dazu feststellte, wird der Landschaftsplan, der die konkreten Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das gesamte Gemeindegebiet enthält, in aller Regel  gemeinsam mit dem Flächennutzungsplan im Rahmen der „vorbereitenden Bauleitplanung“ alle 10 – 15 Jahre fortgeschrieben und den aktuellen Entwicklungen angepasst.

Maßgeblich für die Fortschreibung des Landschaftsplanes seien die Ziele, die der Flächennutzungsplan vorsieht. Eine vom Flächennutzungsplan losgelöste Fortschreibung des Landschaftsplanes ist deshalb nach Meinung der Bauverwaltung weder sinnvoll noch durchführbar.

Seit der letzten Gesamtüberplanung im Rahmen der 9. Flächennutzungsplanänderung im Jahr 2002 erfolgten parallel zur Aufstellung von Bebauungsplänen einige Flächennutzungsplan-Änderungen wie z.B. der Errichtung von Solarfeldern oder der Ausweisung des Baugebietes Sandäcker, so dass die Gemeinde Veitshöchheim inzwischen die 14. rechtskräftige Änderung des Flächennutzungsplanes verzeichnen kann.

Der Ausschuss schloss sich deshalb der Auffassung des Bürgermeisters an, dass nicht nur beim Landschaftsplan, sondern auch beim Flächennutzungsplan eine Fortschreibung angebracht erscheint, da nach 18 Jahren andere städtebaulichen Entwicklungsziele als im Jahr 2002 maßgeblich seien.

Gleichzeitig bestand damit Einverständnis, den fortzuschreibenden Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan in digitaler Form fertigen zu lassen, um das künftige Arbeiten mit diesem Planwerk sowohl bei der Gemeinde als auch bei der Aufsichtsbehörde zu erleichtern.

Für die Durchführung des hierfür erforderlichen Bauleitplan-Verfahrens wurde die Verwaltung beauftragt, geeignete Planungsbüros anzufragen.

Bei der Fortschreibung ist nicht die Gesamtfläche zu überplanen sondern Teilbereiche des Gemeindebereiches zu überplanen. Es kann deshalb laut Bürgermeister nach Absprache mit Fachleuten das zu erwartende Honorar für die Durchführung der Flächennutzungsplan-Änderung mit Änderung des Landschaftsplanes um die Hälfte auf 60.000 bis 70.000 Euro reduziert werden.

Da ein Workshop des Gemeinderates wegen der Corona-Beschränkungen nicht vor Herbst und auch  ein reger Austausch mit Umweltbeirat und Fachleuten angestrebt wird, geht  der Bürgermeister  davon aus, dass sich das Verfahren über eine längere Zeit hinziehen wird.

Dem Wunsch der Grünen-Sprecherin Christina Feiler, den gesamten Umweltbeirat zum Workshop des Gemeinderates einzuladen, erteilte das Gremium mit 10:1 Stimmen eine Absage. Wie Bürgermeister Götz sagte, sind im Umweltbeirat alle Fraktionen vertreten und gehöre  auch der Beiratsvorsitzende Thein dem Gemeinderat an, so dass von diesen Zwischenergebnissen im Umweltbeirat zur Sprache gebracht und beraten werden können.

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