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Niederschlagswassergebühren: Veitshöchheimer Gemeinderat ordnete das neue Wohngebiet SANDÄCKER der Zone IV mit einem Abflussbeiwert von 0,6 zu

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Niederschlagswassergebühren: Veitshöchheimer Gemeinderat ordnete das neue Wohngebiet SANDÄCKER der Zone IV mit einem Abflussbeiwert von 0,6 zu

Die Gemeinde Veitshöchheim erhebt laut Satzung (BGS-EWS) neben Grund- und Schmutzgebühren für die Entsorgung des aus den befestigten Flächen eines Grundstückes in die Kanalisation abfließenden Regenwassers  eine Niederschlagswassergebühr von 0,15 Euro pro Quadratmeter der mit dem Abflussbeiwert multiplizierten Grundstücksfläche. Dieser Abflussbeiwert stellt den im jeweiligen Gebiet durchschnittlich vorhandenen Anteil der bebauten und befestigten Flächen an der Gesamtgrundstücksfläche dar. Dazu wurden die einzelnen Gebiete der Gemeinde je nach dem ermittelten Versiegelungsgrad sechs Gebietsabflusszonen von 0,25 bis 0,8 zugeordnet (siehe vorstehende Gebietsabflussbeiwert-Karte).

In der Sitzung am Dienstagabend in den Mainfrankensälen ordnete nun der Gemeinderat das neue Baugebiet "Sandäcker" der Zone IV mit einem Abflussbeiwert von 0,6 zu (violette Einfärbung). So errechnet sich im neuen Wohngebiet beispielsweise bei einer Grundstücksfläche von 400 Quadratmeter eine jährliche Niederschlagsgebühr von 36 Euro (400 x 0,6 x 0,15).

 

Wie aus der Vorlage der Verwaltung hervorgeht, wurde die  Niederschlagswassergebühr eingeführt, weil die Gemeinde Veitshöchheim in ihrer Kanalisationsanlage mit dem Aufwand des Niederschlagswassers über dem Schwellenwert von 12 Prozent liegt. Der Aufwand beträgt rund 15 bis 17 Prozent. Dies ist abhängig von den jährlichen Unterhaltskosten und kalkulatorischen Kosten. Dadurch musste die gesplittete Abwassergebühr (=Niederschlagswassergebühr) eingeführt werden.

Die jetzt um das Gebiet "Sandäcker" ergänzte Gebietsabflussbeiwertkarte vom 27.7.2020 ist Bestandteil der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und hat damit Satzungsqualität.

Nach Billigung der  2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) vom 13. September 2017 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Veitshöchheim durch den Gemeinderat kann nun die Niederschlagsgebühr auch im Gebiet "Sandäcker" erhoben werden.

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