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Kindergarten St. Martin wird für ~1,8 Mio. Euro umgebaut und saniert - Gemeinderat billigt ~ 540.000 Euro-Zuschuss.

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Kindergarten St.  Martin wird für ~1,8 Mio. Euro umgebaut und saniert - Gemeinderat billigt ~ 540.000 Euro-Zuschuss.
Kindergarten St.  Martin wird für ~1,8 Mio. Euro umgebaut und saniert - Gemeinderat billigt ~ 540.000 Euro-Zuschuss.

Am 3. Oktober 1993 wurde der nach den Plänen des Architekten Walter Schilling von der Katholischen Kirchenstiftung St. Vitus errichtete Kindergarten Sankt Martin eingeweiht als der "neueste" unter den fünf Veitshöchheimer Kindergärten mit einem gut zur Straße abgeschirmten schönen Garten, der vorher seit Jahrhunderten als mit Mauern eingefasster Pfarrgarten diente.

23 Jahre nach der Einweihung steht der katholischen Kinderbetreuungseinrichtung mit ihren 50 Kindergarten‐ und 12 Kinderkrippenplätzen nun eine fast 1,8 Millionen Euro teure Investition ins Haus, die nun auch den Gemeinderat in der Sitzung am Dienstagabend beschäftigte. Sie beschert der Gemeinde nach dem einstimmig gefassten Beschluss einen bis dato noch nicht in der Finanzplanung für die Jahre 2017 und 2018 vorgesehenen Kostenanteil von 540.000 Euro.

Wie in der Sitzung der von der Kirchenstiftung beauftragte Architekt Professor Wolfgang Fischer, der bereits den neuen Bilhildiskindergarten der Pfarrei realisierte, ausführte, geht es bei dieser Investitionssumme nicht darum, einen zusätzlichen Bedarf an Kindergarten- oder Krippenplätzen zu befriedigen. Vielmehr sollen

  1. die in die Jahre gekommene bauliche Substanz instandgesetzt (u.a. Wasserschäden durch undichte Satteldächer),
  2. den verschärften Brandschutzbestimmungen für die im Obergeschoss liegenden beiden Gruppenräume durch einen zweiten Rettungsweg Genüge getan und
  3. die Räumlichkeiten den geänderten heutigen Betriebsanforderungen angepasst werden.
So ist der für die derzeit zehn Beschäftigten vorgehaltene Personalraum viel zu klein. Er wird nach dem Vorentwurf des Architekten um den Raum der daneben liegenden bisherigen Küche von bisher 10,0 m² auf 26 m² vergrößert.So ist der für die derzeit zehn Beschäftigten vorgehaltene Personalraum viel zu klein. Er wird nach dem Vorentwurf des Architekten um den Raum der daneben liegenden bisherigen Küche von bisher 10,0 m² auf 26 m² vergrößert.

So ist der für die derzeit zehn Beschäftigten vorgehaltene Personalraum viel zu klein. Er wird nach dem Vorentwurf des Architekten um den Raum der daneben liegenden bisherigen Küche von bisher 10,0 m² auf 26 m² vergrößert.

Nicht mehr zeitgemäß ist auch, die in der Küche zubereiteten Essen zur Einnahme in die Gruppenräume zu bringen. Die Ersatzküche und der dazugehörige Speiseraum lassen sich nur in einem Anbau unterbringen.

So erhält der Kindergarten als erste wesentlichste Neuerung auf der Fläche links vom Baum einen erdgeschossigen Anbau. Der bisherige Eingang muss dadurch ums Eck durch Aufbruch der Westwand verlegt werden. Professor Fischer sprach von einer maßvollen Erweiterung.
So erhält der Kindergarten als erste wesentlichste Neuerung auf der Fläche links vom Baum einen erdgeschossigen Anbau. Der bisherige Eingang muss dadurch ums Eck durch Aufbruch der Westwand verlegt werden. Professor Fischer sprach von einer maßvollen Erweiterung.

So erhält der Kindergarten als erste wesentlichste Neuerung auf der Fläche links vom Baum einen erdgeschossigen Anbau. Der bisherige Eingang muss dadurch ums Eck durch Aufbruch der Westwand verlegt werden. Professor Fischer sprach von einer maßvollen Erweiterung.

Links der Bestandslageplan mit EG-Grundriss, rechts der Vorentwurf mit dem AnbauLinks der Bestandslageplan mit EG-Grundriss, rechts der Vorentwurf mit dem Anbau

Links der Bestandslageplan mit EG-Grundriss, rechts der Vorentwurf mit dem Anbau

Ansicht des seitlich angeordneten, erdgeschossigen Anbaus, der in Holzbauweise errichtet werden und ein begrüntes Flachdach erhalten soll und den Raum zum Eingang an der Sendelbachstraße fasst. Die reinen Baukosten (Kostengruppe 300) des Anbaus schätzte der Architekt auf 396.000 Euro.

Ansicht des seitlich angeordneten, erdgeschossigen Anbaus, der in Holzbauweise errichtet werden und ein begrüntes Flachdach erhalten soll und den Raum zum Eingang an der Sendelbachstraße fasst. Die reinen Baukosten (Kostengruppe 300) des Anbaus schätzte der Architekt auf 396.000 Euro.

Links der EG-Grundriss im Bestand, rechts der EG-Grundriss im Vorentwurf mit dem Anbau. Im Anbau sind mit einer Nutzfläche von 93 Quadratmeter vorgesehen ein auch für Kindergartenfeste optimal nutzbarer Essbereich mit Foyer (45 m²), eine Küche mit Vorratsraum (21,5 m²) sowie eine Garderobe, ein Gäste WC mit Behinderten-Dusche und Räume für Müll und Kinderwägen.  Unverändert bleiben kann der Mehrzweckraum im EG. Links der EG-Grundriss im Bestand, rechts der EG-Grundriss im Vorentwurf mit dem Anbau. Im Anbau sind mit einer Nutzfläche von 93 Quadratmeter vorgesehen ein auch für Kindergartenfeste optimal nutzbarer Essbereich mit Foyer (45 m²), eine Küche mit Vorratsraum (21,5 m²) sowie eine Garderobe, ein Gäste WC mit Behinderten-Dusche und Räume für Müll und Kinderwägen.  Unverändert bleiben kann der Mehrzweckraum im EG.

Links der EG-Grundriss im Bestand, rechts der EG-Grundriss im Vorentwurf mit dem Anbau. Im Anbau sind mit einer Nutzfläche von 93 Quadratmeter vorgesehen ein auch für Kindergartenfeste optimal nutzbarer Essbereich mit Foyer (45 m²), eine Küche mit Vorratsraum (21,5 m²) sowie eine Garderobe, ein Gäste WC mit Behinderten-Dusche und Räume für Müll und Kinderwägen. Unverändert bleiben kann der Mehrzweckraum im EG.

Verändert wird auf Vorschlag der Fachaufsicht auch die Raum-Aufteilung in der Kinderkrippe.  Durch eine Wandversetzung verkleinert sich der Aufenthaltsraum von 48,7 m²  auf 41,4 m² und erhöht sich die Fläche des angrenzenden Schlafraumes von 16,4 m² auf 25,6 m².

Verändert wird auf Vorschlag der Fachaufsicht auch die Raum-Aufteilung in der Kinderkrippe. Durch eine Wandversetzung verkleinert sich der Aufenthaltsraum von 48,7 m² auf 41,4 m² und erhöht sich die Fläche des angrenzenden Schlafraumes von 16,4 m² auf 25,6 m².

Die Treppe zum OG im Foyer muss an die gegenüberliegende Wand verlegt werden, da hier von hinten nach links der neue Eingang situiert wird. Das EG-Foyer wird dadurch großzügiger. Im rechten Bild das Foyer im OG, das nach Treppenverlegung als Spieldiele nutzbar ist.
Die Treppe zum OG im Foyer muss an die gegenüberliegende Wand verlegt werden, da hier von hinten nach links der neue Eingang situiert wird. Das EG-Foyer wird dadurch großzügiger. Im rechten Bild das Foyer im OG, das nach Treppenverlegung als Spieldiele nutzbar ist. Die Treppe zum OG im Foyer muss an die gegenüberliegende Wand verlegt werden, da hier von hinten nach links der neue Eingang situiert wird. Das EG-Foyer wird dadurch großzügiger. Im rechten Bild das Foyer im OG, das nach Treppenverlegung als Spieldiele nutzbar ist.

Die Treppe zum OG im Foyer muss an die gegenüberliegende Wand verlegt werden, da hier von hinten nach links der neue Eingang situiert wird. Das EG-Foyer wird dadurch großzügiger. Im rechten Bild das Foyer im OG, das nach Treppenverlegung als Spieldiele nutzbar ist.

Problematisch ist, dass die bis auf Türenöffnungen nach außen hin unverändert bleibenden beiden Gruppenräume und der Ruheraum im OG einen Fluchtweg haben, der nur für den straßenseitigen Gruppenraum funktioniert, da er von dort über eine Wendeltreppe an der Außenwand direkt auf die Straße führt.Problematisch ist, dass die bis auf Türenöffnungen nach außen hin unverändert bleibenden beiden Gruppenräume und der Ruheraum im OG einen Fluchtweg haben, der nur für den straßenseitigen Gruppenraum funktioniert, da er von dort über eine Wendeltreppe an der Außenwand direkt auf die Straße führt.

Problematisch ist, dass die bis auf Türenöffnungen nach außen hin unverändert bleibenden beiden Gruppenräume und der Ruheraum im OG einen Fluchtweg haben, der nur für den straßenseitigen Gruppenraum funktioniert, da er von dort über eine Wendeltreppe an der Außenwand direkt auf die Straße führt.

Zur Lösung dieses Problems sieht der Professor im OG auf der Ostseite einen Balkonanbau mit einer Nutzfläche von 46 m² und mit Zugängen von den beiden Gruppenräumen und vom Ruheraum mit Fluchttreppe in den Garten vor.
Zur Lösung dieses Problems sieht der Professor im OG auf der Ostseite einen Balkonanbau mit einer Nutzfläche von 46 m² und mit Zugängen von den beiden Gruppenräumen und vom Ruheraum mit Fluchttreppe in den Garten vor.Zur Lösung dieses Problems sieht der Professor im OG auf der Ostseite einen Balkonanbau mit einer Nutzfläche von 46 m² und mit Zugängen von den beiden Gruppenräumen und vom Ruheraum mit Fluchttreppe in den Garten vor.

Zur Lösung dieses Problems sieht der Professor im OG auf der Ostseite einen Balkonanbau mit einer Nutzfläche von 46 m² und mit Zugängen von den beiden Gruppenräumen und vom Ruheraum mit Fluchttreppe in den Garten vor.

Die Fenster in den Gruppenräumen im OG erhalten eine Türöffnung zum Balkon-Terrassenanbau.

Die Fenster in den Gruppenräumen im OG erhalten eine Türöffnung zum Balkon-Terrassenanbau.

Links der OG-Grundriss im Bestand, rechts der OG-Grundriss im Vorentwurf. Bis auf die Versetzung der Treppe im Foyerbereich und Türöffnungen zum Balkon sind im Innenbereich des OG keine baulichen Veränderungen vorgesehen. Links der OG-Grundriss im Bestand, rechts der OG-Grundriss im Vorentwurf. Bis auf die Versetzung der Treppe im Foyerbereich und Türöffnungen zum Balkon sind im Innenbereich des OG keine baulichen Veränderungen vorgesehen.

Links der OG-Grundriss im Bestand, rechts der OG-Grundriss im Vorentwurf. Bis auf die Versetzung der Treppe im Foyerbereich und Türöffnungen zum Balkon sind im Innenbereich des OG keine baulichen Veränderungen vorgesehen.

Bis auf die Verlegung der Innentreppe im Foyer und des Eingangs sind laut Architekt beim Bestand nur wenig Eingriffe in Rohbau und Installation notwendig. Aufwändig ist dagegen nach seinen Worten die Sanierung und Dämmung der vielen Satteldachflächen, die alle neue Ziegel und Regenabflüsse erhalten sollen. Aus Kostengründen will der Bauherr aber von einer Dämmung der Fassaden absehen. Es sollen nur die unansehnlich gewordenen Holzverkleidungen wieder auf Vordermann gebracht werden.

Bis auf die Verlegung der Innentreppe im Foyer und des Eingangs sind laut Architekt beim Bestand nur wenig Eingriffe in Rohbau und Installation notwendig. Aufwändig ist dagegen nach seinen Worten die Sanierung und Dämmung der vielen Satteldachflächen, die alle neue Ziegel und Regenabflüsse erhalten sollen. Aus Kostengründen will der Bauherr aber von einer Dämmung der Fassaden absehen. Es sollen nur die unansehnlich gewordenen Holzverkleidungen wieder auf Vordermann gebracht werden.

Baukosten

Allerdings rechnet das planende Atelier Fischer Architekten GmbH in Würzburg gleichwohl für die Sanierung im Bestand mit Baukosten Kostengruppe 300 von 680.000 Euro. Neben den reinen Baukosten von 396.000 Euro für den Anbau gehen Fischer und sein Geschäftsführer Dipl.-Ing. Architekt Benedikt Nagel von 150.000 Euro für die Technik, 110.000 Euro für die Außenanlagen, 75.000 Euro für die Möblierung und von Planungs- und Nebenkosten in Höhe von 340.000 Euro aus. Dies ergibt bei einer Gesamtnutzfläche von 705 m² Gesamtkosten in Höhe von 1.761.000 Euro.

Finanzierung

Wie in der Sitzung von Bürgermeister Jürgen Götz ausgeführt wurde, beträgt dagegen die maximale förderfähige Hauptnutzfläche nur 410 m². Gleichwohl habe die Regierung von Unterfranken maximale förderfähige Kosten von 1.683.000 Euro anerkannt. Wie bei Kindergartenbauten im Ort bisher immer praktiziert, gewährt die Gemeinde laut Beschluss des Gemeinderates dem Träger einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von zwei Dritteln der förderfähigen Kosten, also 1.122.000 Euro. Hierfür kann die Gemeinde laut Sitzungsvorlage mit einem Investitionszuschuss aus Fördermitteln des Freistaats Bayern in Höhe von 622.000 Euro rechnen. Die nicht förderfähigen Kosten von 78.000 Euro wollen sich hälftig Gemeinde und Kirchenstiftung teilen. Somit haben als Eigenmittel die Gemeinde 540.000 Euro und die Kirchenstiftung 600.000 Euro zu leisten. Letzteren Betrag bestreitet laut Pfarrer Robert Borawski die Diözese aus Kirchensteuermitteln.

Diskussion

Gemeinderatsmitglied Dr. Andreas Cramer (CSU) verwies auf die zeitliche befristete Unterbringung einer Kinderkrippe im Bilhildishaus hin. Er schlug deshalb vor, den Anbau statisch so zu gestalten, dass er im Bedarfsfall für die Einrichtung einer zweiten Krippe aufgestockt werden kann. Die Architekten bezifferten die hierdurch entstehenden Mehrkosten mit 20.000 Euro. Sein Fraktionssprecher Marc Zenner verwies auf das neue Baugebiet Sandäcker und bezeichnete deshalb aufgrund der räumlichen Entfernung von Sankt Martin einen Bedarf an dieser Stelle hypothetisch. Der Gemeinderat sah deshalb davon ab, Cramers Vorschlag weiter zu verfolgen.

(Was in der Sitzung nicht zur Sprache kam: Bereits bei der Errichtung wurde auf Vorrat für einen späteren Bedarf gebaut. In dem dreigruppig erbauten Kindergarten war nämlich acht Jahre lang ein vorsorglich auf Vorrat gebauter Gruppenraum mit separatem Eingang nicht belegt. Der seit Beginn von Gabriele Treutlein geleitete Kindergarten machte dann im September 2001 von sich reden, als auf Anregung der Leiterin in diesem freien Teil des Kindergartens erstmalig und modellhaft im Landkreis eine Gruppe für Kleinkinder von ein bis drei Jahren angegliedert wurde, um der veränderten Lebenssituation vieler Familien Rechnung zu tragen. Dieser Vorläufer der heutigen Kinderkrippe wurde erst mit Inkrafttreten des BayKiBiG im Jahr 2005 vom Freistaat Bayern finanziert. Zuvor hatte die Gemeinde freiwillig 40 Prozent der Personalkosten übernommen.)

Von Gemeinderätin Ute Schnapp (SPD) wurde noch angeregt, auch einen Zugang zum Kindergarten vom Parkplatz aus zu schaffen.

(Beim Schießen der Fotos wurde festgestellt, dass ein solcher bereits jetzt existiert - die Tür ist allerdings abgeschlossen - eine Rufanlage existiert nicht.)

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