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Lockerungen für Einrichtungen der Gemeinde Veitshöchheim sind nach der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nun möglich

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. Mai ermöglicht in gemeindlichen Einrichtungen:

  •  - Sport auf der Freisportanlage entsprechend § 9 der 4. BayIfSMV ab 11. Mai
  • -  In der Bücherei im Bahnhof sind ab 11. Mai Besucher je 20 m2 zugänglicher Bibliotheksfläche zugelassen.
  •   - An der Sing- und Musikschule der Gemeindedarf ab 11. Mai Einzelunterricht erteilt werden. Dabei ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren.
  • - Die Öffnung des Jüdischen Kulturmuseums ist ab 11. Mai entsprechend § 20 der 4. BayIfSMV möglich:
  • - Spielplätze sind ab 6. Mai wieder geöffnet:

 

 

Link auf 4. BayIfSMV (pdf.Datei)

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