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Hauptausschuss ermöglicht Wohnmobilen das Parken im Bereich der Mainfrankensäle

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

In der Parkbucht an der Pont-l'Evêque-Allee vor der Einmündung der Tiergartenstraße wird ergänzend zum vorhandenen Zeichen „Nur für Personenkraftwagen“ auch das Schild „Nur für Wohnmobile“ angebracht.
In der Parkbucht an der Pont-l'Evêque-Allee vor der Einmündung der Tiergartenstraße wird ergänzend zum vorhandenen Zeichen „Nur für Personenkraftwagen“ auch das Schild „Nur für Wohnmobile“ angebracht.

In der Parkbucht an der Pont-l'Evêque-Allee vor der Einmündung der Tiergartenstraße wird ergänzend zum vorhandenen Zeichen „Nur für Personenkraftwagen“ auch das Schild „Nur für Wohnmobile“ angebracht.

Touristen, die mit ihren Wohnmobilien Veitshöchheim tagsüber für kurze Zeit einen Besuch abstatten und beispielsweise die Touristinfo in den Mainfrankensälen aufsuchen, was essen oder einen Rundgang durch den Hofgarten machen wollen, wissen oft nicht, wo sie in der Nähe des Ortszentrums ihr Gefährt abstellen sollen. 

Für Wohnmobile, deren Besitzer meist über Nacht hier bleiben wollen, gibt es dagegen bereits einige Stellflächen am Mainsteg, die am besten  über die Nordabfahrt der B 27  anfahrbar sind. 

Im Dezember letzten Jahres hatte der Hauptausschuss deshalb die Verwaltung beauftragt, geeignete Parkflächen für Wohnmobile im Bereich der Mainfrankensäle zu suchen. Dieser Vorschlag stand nun auf der Tagesordnung des Ausschusses am letzten Dienstag.

 

Luftbild der Gemeinde im Bereich der Mainfrankensäle (vor der Sanierung) - Parkbucht für Wohnmobile ist gelb eingezeichnet.

Luftbild der Gemeinde im Bereich der Mainfrankensäle (vor der Sanierung) - Parkbucht für Wohnmobile ist gelb eingezeichnet.

Dafür nicht geeignet ist nach Meinung der Verwaltung die Parkstraße. Die dagegen von ihr vorgeschlagene Parkbucht an der Pont-l'Evêque-Allee vor der Einmündung der Tiergartenstraße ist leicht anfahrbar und bietet parallel zur Straße vier bis fünf Wohnmobilen Platz. Voraussetzung ist allerdings, dass hier nicht die Stellplätze, was auch weiterhin zulässig ist, von dauerparkenden Autos zugestellt sind. Denn künftig sollen nach dem Willen des Gremiums beide Nutzungen zulässig sein.

Sollten die Parkplätze aber von dauerparkenden Autos oder von Wohnmobilien zugestellt sein, so hieß es, will das Gremium neu nachdenken.

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