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Veitshöchheimer Gemeinderat beschloss neue Entwässerungs-Gebühren und -Beiträge

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Neukalkuliert für den Zeitraum der Jahre 2012 bis 2015 hat Kämmerer Erich Müller die Gebühren und Herstellungsbeiträge für die Kanalisationsanlage der Gemeinde Veitshöchheim.


1. Gebühren

 Der Kämmerer berechnete ungedeckte Kosten von 2,9 Millionen Euro für die Beseitigung von jährlich 540.000 Kubikmeter Schmutzwasser und von rund 0,8 Millionen Euro bei der Regenwasserkanalisation. Um diese Kosten zu decken, sah sich deshalb der Gemeinderat in der Sitzung am 31. Juli veranlasst folgende Erhöhung zu beschliessen: 

  • die Schmutzwassergebühr von bisher 0,98  Euro auf 1,28 Euro je Kubikmeter Frischwasserbezug
  • die Niederschlagswassergebühr von bisher 0,09 Euro auf  0,15 Euro je Quadratmeter versiegelte Fläche, die im Gemeindegebiet insgesamt 1 .256.740 Quadratmeter beträgt
  • die Grundgebühr beträgt unverändert 14,28 Euro.

Die neuen Gebühren gelten ab 1. Oktober 2012.  Sie wurden für einen vierjährigen Kalkulationszeitraum ermittelt, um eine jährliche Schwankung der Gebühren zu verhindern.

Bürgermeister Rainer Kinzkofer wies darauf hin, dass die neue Schmutzwassergebühr von 1,28 Euro noch deutlich unter der Gebühr aus dem Jahr 2006 in Höhe von 1,44 Euro liegt und Veitshöchheim auch nach der Erhöhung immer noch die drittniedrigsten Gebühren im Landkreis habe.

Wie der Kämmerer in seiner Begründung ausführte, sei die Gebührenerhöhung notwendig gewesen, da die Entwässerungseinrichtung laut Gesetz kostendeckend arbeiten muss. Hauptgrund der Unterdeckung seien zum einen die steigenden Unterhaltungsleistungen am Kanalnetz und auch durch die zu erwirtschaftenden Abschreibungen von Investitionsmaßnahmen (siehe Ziff. 2). Aufgrund der bei einer Kanalbefahrung festgestellten Mängel bestehe in Teilbereichen ein erheblicher Sanierungsbedarf.  Auch seien in der Kläranlage nach 13 Jahren Betrieb die Unterhaltskosten gestiegen. Zudem führe der gesunkene Frischwasserbezug als Berechnungsgrundlage der Schmutzwassergebühr  zwangsläufig zu einem Ansteigen der Schmutzwassergebühr. Über die Gebühren aufgefangen werden mussten außerdem allgemeine Preissteigerungen, eine Zuwendungsrückzahlung von 509.000 Euro und beim Niederschlagswasser die steigenden Unterhaltskosten der Regenüberlaufbecken und Regenklärbecken.

 

Auswirkungen der neuen Gebühren am Beispiel des Zweifamilienhauses eines Mitarbeiters:

Entwässerungsgebühr Daten bisher ab 1.10.2012
Schmutzwasser - Frischwasser
175 m³
171,50 € 224,00 €
Niederschlagswasser - versiegelte Fläche
347,2 m²
31,25 € 52,08 €
Grundgebühr   14,28 € 14,28 €
Summe   217,03 290,36 €

 

 


2. Herstellungsbeiträge

Gleichzeitig ermittelte Müller den Herstellungsaufwand für die gesamte Entwässerungsanlage. Der beitragsfähige Vermögenswert betrug so zum Stichtag 31.12.2011

  • beim Schmutzwasser ~15 Millionen Euro
  • beim Niederschlagswasser ~ 10,7 Millionen Euro

In seiner Globalkalkulation hatte Müller zuvor die Kosten für die Straßenentwässerung ausgesondert, da sie nicht umlagefähig sind und nicht beitragsfinanziert werden dürfen. Berücksichtigt hat er darin auch einige Investitionsmaßnahmen, die in den nächsten Jahren notwendig sind wie beispielsweise der Neubau des Regenwasserkanals in der Mainlände und in der Tiergartenstraße, die Fremdwasserbeseitigung im Altort und die Mischwassersammler-Auswechslungen.

Als Bezugsgröße der Herstellungsbeiträge für alle angeschlossenen und anschließbaren Grundstücke und für zukünftig, in einem absehbaren Zeitraum zu erschließenden Grundstücke beschloss das Gremium:

  • beim Schmutzwasser ~ 1,29 Millionen m² Geschoßfläche = Beitrag pro m²  11,60 Euro (bisher: 23,28 Euro)
  • beim Niederschlagswasser ~ 2,89 Millionen m² Grundstücksfläche =  Beitrag pro m²  3,71 Euro (bisher: 1,94 Euro).

Die Senkung des Herstellungsbeitrages beim Schmutzwasser resultiert aus dem Wegfall der Investitionskosten für den Ziegelhüttendamm in Höhe von ~ 1,6 Mio Euro und der höheren umzulegenden Beitragsfläche aus den Kellergeschossen, die zukünftig voll nach den Außenmaßen der Gebäude herangezogen werden. 

Die Belastung der Grundstückseigentümer verändert sich durch die Neufestsetzung der Herstellungsbeiträge aber nur unwesentlich. Da die Grundstücksflächen mehr als doppelt so hoch sind als die Geschossflächen, wird laut Kämmerer die Senkung des Beitrages der Schmutzwasserkanalisation um 11,68 Euro in etwa wieder ausgeglichen durch die Erhöhung des Beitrags zur Abführung des Regenwassers um 1,77 Euro.

 

Herstellungsbeiträge fallen nur an bei Neu- und Erweiterungsbauten.



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