Ausschuss stellte Weichen für Ausbau der Hochgeschwindigkeits-Breitbandversorgung in Veitshöchheim
Zum Ausbau der Breitbandversorgung in Veitshöchheim im Rahmen des Bayerischen Hochgeschwindigkeitsförderprogramms beschloss der Hauptausschuss in der Sitzung am 8. Oktober 2013 das Gewerbegebiet mit den vorgesehenen Erweiterungsflächen und den Ortsteil Gadheim als vorläufiges Kumulationsgebiet (Gelbeintrag in Lageplan) zu definieren.
Allgemein
Am 20. November 2012 hat die EU Kommission die Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern genehmigt. Die Richtlinie ist nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger mit Wirkung vom 1.12.2012 in Kraft getreten. Mit dem Ausbau schneller Internetbandbreiten im Rahmen des neuen Förderprogramms will die Bayerische Staatsregierung die Spitzenposition des IT- und Wirtschaftsstandorts Bayern auf dem Weg ins digitale Zeitalter verteidigen.
Die Staatsregierung will jeder bayerischen Gemeinde ermöglichen, ein von ihr gewünschtes Ausbaugebiet zu definieren und in diesem Gebiet (Gewerbe- und Kumulationsgebiet) den Aufbau eines Netzes der nächsten Generation zu realisieren.
Im Ausbaugebiet sollen dann nach der Ausbaumaßnahme flächendeckend mindestens 30 Mbit/s im Downstream (VDSL 25) und bei mindestens fünf Unternehmen (Bedarfsanalyse) mindestens 50 Mbit/s im Downstream und 2 Mbit/s im Upstream (VDSL 50) zur Verfügung stehen.
Der Förderhöchstbetrag liegt bei 500.000 Euro pro Gemeinde. Für die Finanzierung räumt die LfA Förderbank Bayern besonders zinsgünstige Darlehenskonditionen ein.
Umsetzung in Veitshöchheim
Zur Umsetzung des Aufbaus eines Hochgeschwindigkeitsnetzes in Veitshöcheim vergab die Gemeinde bereits im Dezember 2012 die Planung und Ausschreibung an das Büro Dr. Först Consult aus Würzburg.
Im nächsten Schritt war nun im Rahmen der Förderrichtlinie das vorläufige Kumulationsgebiet festzulegen.
Die Vorplanungen durch das Büro Dr. Först Consult haben ergeben, dass in Veitshöchheim maximal das Gewerbegebiet (einschl. der Erweiterungsflächen) und der Ortsteil Gadheim in Betracht kommen.
Nach der vorläufigen Kostenschätzung des Büros betragen die von der Gemeinde zu finanzierenden Kosten bei einem Fördersatz von 40 Prozent rund 125.000 Euro
Im restlichen Gemeindegebiet garantiert Kabel Deutschland eine flächendeckende Bereitstellung einer Übertragungsrate von mindestens 25Mbit/s im Downstream in ihrem Netz, so dass für dieses Gebiet keine Förderung möglich ist.
Weiteres Vorgehen
Die Förderrichtlinie sieht nun eine Bedarfserhebung durch das Büro anhand eines vorgegebenen Fragebogens vor. Diese Ergebnisse dienen als Grundlage für das dann notwendige Markterkundungsverfahren. Dabei wird ermittelt, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes (Netz der nächsten Generation) im Erschließungsgebiet vorsehen. Sollte dies der Fall sein, so wäre auch für dieses Gebiet eine Föderung nicht möglich und entsprechend auch nicht sinnvoll. Die Umsetzung des Projekts durch die Gemeinde im Rahmen des Breitbandförderprogramms wäre dann abgeschlossen.