Platanen an der Mainlände: Diskussion nach LBV-Stellungnahme geht weiter
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Nach dem Bericht von Veitshöchheim News vom 29. Januar zur fachlichen Einschätzung des Landesbundes für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V. (LBV) zur geplanten Fällung von Platanen an der Mainlände am Höchheimer Steg ist die Diskussion weitergeführt worden. In einem Kommentar äußerte sich der Veitshöchheimer Bürger Armin Genser kritisch zur Bewertung des LBV. Inzwischen hat der LBV seine Stellungnahme nochmals erläutert und fachlich ergänzt.
LBV: Naturschutzfachliche und -rechtliche Einordnung
Der LBV war auf Bitte von Bürgermeister Jürgen Götz um eine naturschutzfachliche Einschätzung gebeten worden. Bezirksgeschäftsstellenleiter Marc Sitkewitz ordnete die betroffenen Platanen aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht ein (siehe nachstehender Link). Bei den Bäumen handelt es sich um nicht gebietsheimische Platanen-Hybride. An den rund 40 Jahre alten Bäumen seien keine Höhlen- oder Mulmstrukturen festgestellt worden, die als Lebensraum besonders geschützter Arten relevant wären. Artenschutzrechtliche Bedenken gegen die Fällung bestünden daher – bei Einhaltung der Rodung außerhalb der Brutzeit – nicht.
Kommentar von Armin Genser: Bedeutung gewachsener Bäume
Diese stößt bei Armin Genser auf Widerspruch. In seinem Kommentar zum Artikel stellt er infrage, ob die ökologische Wertigkeit eines Baumes allein anhand seiner Gebietsheimatlichkeit beurteilt werden könne. Aus seiner Sicht spiele insbesondere das Alter der Bäume eine entscheidende Rolle. Große, gewachsene Bäume böten Lebensraum, trügen zur Verbesserung des Stadtklimas bei und prägten seit rund 40 Jahren das Ortsbild an der Mainlände.
Zudem weist Genser darauf hin, dass im Zuge der geplanten Neugestaltung erneut nicht heimische Baumarten vorgesehen seien, darunter auch Platanen. Der Vergleich mit Baumarten wie der Eiche sei daher nicht zielführend, da diese an der Mainlände nicht gepflanzt werden sollen. Auch Krankheitsrisiken beträfen nicht nur bestehende, sondern ebenso neu gepflanzte Bäume.
Verweis auf Studien zur Biodiversität von Stadtbäumen
In einer erneuten Stellungnahme betont Marc Sitkewitz, dass es ihm nicht darum gehe, die Platanen „schlechtzureden“, sondern um eine sachlich korrekte naturschutzfachliche und -rechtliche Einordnung. Aspekte wie Kleinklima, Schattenspende oder Ortsbild seien für diese Bewertung nicht maßgeblich. Diese Abwägung liege beim Gemeinderat.
Sitkewitz verweist in diesem Zusammenhang auf wissenschaftliche Untersuchungen zur Biodiversität von Stadtbäumen. In Studien der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) sei festgestellt worden, dass bei den untersuchten Baumarten hinsichtlich der Biodiversität im Kronenraum keine grundsätzlichen Unterschiede zwischen heimischen und südosteuropäischen Arten bestehen. Platanen seien in diesen Untersuchungen allerdings nicht berücksichtigt worden.
Entscheidend sei daher der sogenannte Biodiversitätsindex, wie er unter anderem im Rahmen der Studie „Biodiversitätsindex für Stadtbäume im Klimawandel“ der Stadt Zürich ermittelt wurde. Diese unter Leitung von Dr. Sandra Gloor durchgeführte Untersuchung zeigt, dass Platanen im Vergleich zu allen untersuchten Baumarten den niedrigsten Biodiversitätsindex von 1,3 aufweisen.
Alter der Bäume und artenschutzrechtliche Relevanz
Dass das Alter von Bäumen grundsätzlich zur ökologischen Wertigkeit beiträgt, stellt der LBV nicht infrage. Für die naturschutzrechtliche Bewertung sei jedoch entscheidend, ob Strukturen vorhanden seien, die als potenzielle Lebensstätten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes gelten. Bei rund 40 Jahre alten Platanen seien solche Strukturen in der Regel noch nicht ausgebildet. Entsprechend seien weder höhlenbrütende Vogelarten noch Fledermäuse betroffen.
Unterschiedliche Bewertung – Entscheidung bereits getroffen
Die Diskussion zeigt, dass sich die Positionen weniger in der Faktenlage als in der Gewichtung der Bewertungskriterien unterscheiden. Während der LBV die naturschutzrechtliche Zulässigkeit beurteilt, stellen Kritiker der Fällung die stadtökologischen, klimatischen und gestalterischen Aspekte in den Vordergrund.
Ob die bestehenden Platanen stärker in die Planung hätten einbezogen werden sollen, bleibt damit eine politische Frage. Die Entscheidung darüber hat der Hauptausschuss des Gemeinderats jedoch bereits in seiner Sitzung am 27. Januar 2026 getroffen (siehe nachstehenden Link).
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LBV ordnet geplante Fällung von Platanen am Höchheimer Steg ein - Veitshöchheim News
Nicht heimische Platanen betroffen Im Zuge der kontrovers geführten Diskussion um die geplante Fällung von zehn Platanen im Rahmen der Neugestaltung der urbanen Lände am Höchheimer Steg hat sic...
Link auf Bericht vom 29.1.2026
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