Aktuelle Corona-Fallzahlen in Stadt und Landkreis Würzburg vom 17.10.2020 erheblich erhöht - Weitere Steigerungen erwartet
Laut Mainpost von heute, Samstag, 17.10., lag die Sieben-Tage-Inzidenz für Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner in der Stadt Würzburg bei 31,3 und im Landkreis Würzburg bei 17,3.
Laut Pressemitteilung des Landratsamtes Würzburg (nachstehend) heute um 18 Uhr haben sich diese Fallzahlen innerhalb kurzer Zeit beträchtlich erhöht, in der Stadt Würzburg um zehn auf 42,21 und im Landkreis Würzburg fast verdoppelt auf 31,42 (Stand heute 7.30 Uhr).
Laut Bürgermeister Jürgen Götz gab es in der vergangenen Woche (Freitag bis Freitag 16.10.) in Veitshöchheim zwei neue positive Fälle.
Inzidenz für die Stadt Würzburg übersteigt Signalwert und liegt bei 42,21
Dem Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg wurden seit der gestrigen Meldung 47 weitere auf das Coronavirus positiv getestete Personen gemeldet (Stand 17. Oktober 2020, 7.30 Uhr).
Mit diesen Neu-Infektionen steigt die Zahl der insgesamt auf das Coronavirus positiv getesteten Personen in Stadt und Landkreis Würzburg auf 1.639, davon entfallen 902 auf die Stadt und 737 auf den Landkreis Würzburg.
Als gesund entlassen wurden bisher insgesamt 1.420 Patienten. Derzeit sind 160 Personen in Stadt und Landkreis Corona-positiv (79 in der Stadt Würzburg, 81 im Landkreis). 59 Personen sind an Covid-19 verstorben.
Landrat Thomas Eberth ruft die Bürger*innen zu erhöhter Vorsicht auf: „Die steigenden Infektionszahlen sind ein Warnruf an uns alle. Wir müssen jetzt eigenverantwortlich und solidarisch handeln, um größere Einschränkungen in unserem Alltag wie zu Beginn der Pandemie zu vermeiden. Das gelingt uns nur, wenn wir alle zusammenhalten und die bekannten Regeln beachten: Abstand halten, Mund-Nasen-Bedeckung tragen, Hände waschen und möglichst oft lüften.“
Quarantänezahlen aktuell
Aktuell sind 1.380 Personen in häuslicher Quarantäne oder Isolation unter Beobachtung des Gesundheitsamtes. Aus der Quarantäne oder Isolation entlassen werden konnten insgesamt bereits 4.159 Personen.
7-Tage-Inzidenz, Stand heute, 7.30 Uhr
Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt damit für die Stadt Würzburg 42,21 und den Landkreis 31,42.
Die Stadt Würzburg hat aufgrund des überschrittenen Signalwerts eine Allgemeinverfügung erlassen und erläutert in einer eigenen Pressemitteilung die nun geltenden Maßnahmen nach der seit heute geltenden Änderung der siebten Infektionsschutzmaßnahmeverordnung, zum Beispiel der erweiterten Maskenpflicht und des erweiterten Verbots von Alkoholkonsum.
Der bundesweit geltende Grenzwert für die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohnern, das entspricht für die Stadt Würzburg einer Anzahl von 64 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage. Für den Landkreis Würzburg entspricht dies analog 81 Neuinfektionen.
Diese Inzidenzen bilden den Stand von heute, 7.30 Uhr, für Stadt und Landkreis Würzburg ab. Veröffentlichungen auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bzw. des Robert-Koch-Institutes (RKI) können aufgrund der unterschiedlichen Erhebungszeiträume differieren.
Schulen, Kitas und Bildungseinrichtungen, die aktuell von Corona betroffen sind, Stand 16.10.2020, 14 Uhr
Das Gesundheitsamt Würzburg stellt die Kindertageseinrichtungen in der Stadt auf Stufe „gelb“, das bedeutet, dass weiterhin alle Kinder die Einrichtung besuchen können, jedoch in festen Gruppen betreut werden. Das Personal muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis wird, da hier der Signalwert von 35 noch nicht überschritten ist, die Empfehlung ausgesprochen, dass die Erzieher*innen Mund-Nasen-Bedeckung tragen und die Kinder auch hier in festen Gruppen betreut werden. Diese Empfehlung begründet sich auf derzeit gehäufte Infektionsgeschehen bei Kindern und Erzieher*innen.
Kita Estenfeld
Wie bereits mitgeteilt, wurden in der Kita St. Elisabeth in Estenfeld zwei Kinder positiv auf Covid-19 getestet.
Die beiden Kinder waren in zwei verschiedenen Gruppen betreut. Für diese beiden Gruppen sowie die Nachmittagsbetreuung vom vergangenen Freitag, in der die Kinder an diesem einen Wochentag gemeinsam betreut wurden, wurde Quarantäne verfügt, ebenso für die zugehörigen Erzieher*innen.
Die weiteren Gruppen in der Kita St. Elisabeth sind nicht betroffen und sind nach wie vor geöffnet.
Wolffskeel-Realschule Würzburg
Ein*e Schüler*in der Wolffskeel-Realschule Würzburg wurde positiv getestet. Da der Schüler während des infektiösen Zeitraums die Schule nicht besuchte, wurden keine Quarantänemaßnahmen angeordnet. Dennoch wurde eine Reihentestung angeboten.
Mittelschule Ochsenfurt
Ein*e Schüler*in wurde positiv getestet, die betroffene Klasse befindet sich in Quarantäne, die Reihentestung läuft.
Sankt Ursula Realschule Würzburg
Ein*e Schüler*in wurde positiv getestet, die betroffene Klasse ist in Quarantäne, eine Reihentestung läuft.
Josef-Volksschule Grombühl
Eine Lehrkraft wurde positiv getestet, 17 Lehrer*innen sind in Quarantäne, die Schule wurde daher geschlossen.
Stift Haug Kindergarten Würzburg
Ein Kind wurde positiv getestet, die betreffende Gruppe + 5 Beschäftigte sind in Quarantäne, die anderen Gruppen bleiben offen.
Das Landratsamt Würzburg beliefert Schulen und Kindertageseinrichtungen im Landkreis bei Bedarf mit Masken und Desinfektionsmittel. Anforderungen können über https://www.landkreis-wuerzburg.de/Auf-einen-Klick/Aktuelles/Coronavirus/Gesundheitssektor/ gestellt werden.
Testzentrum auf der Würzburger Talavera
Das Corona-Testzentrum von Stadt und Landkreis Würzburg ist von montags bis freitags von 12 bis 19 Uhr geöffnet.
Hier können sich nach der Bayerischen Teststrategie insbesondere Reiserückkehrer sowie auch jeder Bewohner*in Bayerns anlasslos testen lassen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich, telefonisch unter 0800 2019444, bzw. online unter www.testzentrum-wuerzburg.de.
Jeweils von 17 bis 19 Uhr steht medizinisch geschultes Personal für Abstriche bei Kindern unter sieben Jahre bereit.
Mitzubringen sind Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto und soweit vorhanden, die Krankenversicherungskarte.
Ergebnismitteilung – Labor per Telefon und E-Mail für Nachfragen erreichbar
Bei Fragen zu Testergebnissen von Abstrichen, die am Testzentrum auf der Würzburger Talavera genommen wurden, können sich Bürger*innen direkt an das beauftragte Labor Eurofins wenden:
Tel: 0202 251557330
E-Mail: covid_support@lifecodexx.com
Erreichbarkeit des Bürgertelefons
Das Bürgertelefon von Stadt und Landkreis Würzburg ist wie folgt besetzt:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 14 Uhr
Freitag von 8 bis 13 Uhr
Telefon: 0931 8003-5100
Die Liste der häufig gestellten Fragen ist – wie auch weitere Informationen zum Coronavirus – auf www.landkreis-wuerzburg.de/Coronavirus einzusehen.
Weitere Informationsquellen und Hotlines
Bitte nutzen Sie auch die umfangreichen Informationen auf den verschiedenen Internetseiten. Hier gibt es Antworten für alle Lebenslagen, auch sämtliche Allgemeinverfügungen sind hier nachzulesen.
Weitere Informationen zum Coronavirus: www.rki.de; www.stmgp.de
Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag von 10 bis 15 Uhr, erreichbar unter 089 122220 zu allen Fragen rund um das Corona-Geschehen.
Die Coronavirus-Hotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist unter 09131 6808-5101 zu erreichen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist unter 116 117 erreichbar.
Gesundheitsamt Würzburg informiert über Regelungen bei örtlich erhöhter Infektionsgefahr
Da sich die Inzidenzzahlen in Stadt und Landkreis Würzburg seit Freitag erheblich erhöhen und weitere Steigerungen zu erwarten sind, informiert das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg über die Maßnahmen, die bei Überschreitung des Signalwerts von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen und bei Überschreitung des Schwellenwerts von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen getroffen werden müssen.
Der Inzidenzwert für die Stadt Würzburg liegt heute bei 42,21, für den Landkreis Würzburg bei 31,42.
Die Stadt Würzburg hat aufgrund des überschrittenen Signalwerts die vorstehende Allgemeinverfügung erlassen (siehe auich nachstehender Link auf pdf.Datei) und erläutert in einer eigenen Pressemitteilung die nun geltenden Maßnahmen nach der seit heute geltenden Änderung der siebten Infektionsschutzmaßnahmeverordnung, zum Beispiel der erweiterten Maskenpflicht und des erweiterten Verbots von Alkoholkonsum.
Der Landkreis Würzburg sieht derzeit keine Veranlassung für eine Allgemeinverfügung, die besondere regional geltende Maßnahmen regelt, sondern weist auf die seit heute gültige Änderung der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung hin:
- Regelungen bei örtlich erhöhter Infektionsgefahr – Signalwert von 35 überschritten
In Landkreisen und kreisfreien Städten gilt ab dem Tag, der auf den Tag der erstmaligen Nennung auf der Homepage des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege www.stmgp.bayern.de des überschrittenen Signalwerts von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen folgt, bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung Folgendes:
- 1. Es besteht Maskenpflicht auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen, auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden.
- 2. Maskenpflicht besteht dann auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen.
- 3.Maskenpflicht besteht dann auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.
- 4. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt; dies gilt insbesondere auch für die Gastronomie.
- 5. Der Teilnehmerkreis bei privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt.
- 6. Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
- 7. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
- 8. Der Konsum von Alkohol ist auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann durch Allgemeinverfügung Ausnahmen von diesen Regelungen anordnen, wenn die Neuinfektionen auf ein klar eingrenzbares Ausbruchsgeschehen zurückzuführen sind. Sie kann ferner in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen, soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
- Regelungen bei örtlich erhöhter Infektionsgefahr – Schwellenwert von 50 überschritten
In Landkreisen und kreisfreien Städten gilt ab dem Tag, der auf den Tag der erstmaligen Nennung auf der Homepage des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege www.stmgp.bayern.de des überschrittenen Schwellenwerts von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen folgt, bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung Folgendes:
- 1. Es besteht Maskenpflicht auch am Platz an Schulen aller Jahrgangsstufen, also auch an Grundschulen.
- 2. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt; dies gilt insbesondere für die Gastronomie.
- 3. Der Teilnehmerkreis an privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.
Für die 52 Gemeinden, Märkte und Städte des Landkreises Würzburg gilt:
Der Signal- und Schwellenwert und die entsprechenden Folgen in der BayIfSMV gelten jeweils für den gesamten Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden. Die dann zu treffenden Maßnahmen haben jedoch auch Auswirkungen auf die Gemeinden (z.T. auch ganz konkret auf Örtlichkeiten, z.B. Maskenpflicht an stark frequentierten öffentlichen Plätzen).
Weitergehende Maßnahmen können situationsabhängig auch örtlich begrenzt angeordnet werden.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
Link auf Allgemeinverfügung pdf.Datei