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Corona-Krise: Regelungen im Kita-Bereich ab 11. Mai

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Ab Montag, 11. Mai,  dürfen weitere Kinder zur Notbetreuung in die Kita

Dazu zählen Kinder mit einer Behinderung oder einer "drohenden" Behinderung. Die Ausweitung der Notbetreuung gilt auch für die Kinder von alleinerziehenden Eltern, die studieren. Und sie betrifft die Kinder von Eltern mit Anspruch auf Hilfe zur Erziehung.

Regelung für Schul-Horte ab 11. Mai

Da die Grundschulen wieder für die Jahrgangsstufe 4 ab dem 11. Mai öffnen, dürfen Viertklässler  nach dem Unterricht  wieder in den Hort. Für die anderen Klassen ist das ab dem 25. Mai wieder möglich.

Ab dem 25. Mai dürfen auch Vorschulkinder in die Kitas

Ziel ist, diese auf das kommende Schuljahr im Herbst vorzubereiten. Da diese auch älter sind, können sie laut Familienministerin Carolina Trautner die Hygiene-Maßnahmen besser verstehen als "die ganz kleinen Kinder". Auch die Geschwister der Kinder, die bereits die Notbetreuung besuchen, dürfen dann wieder in die Kita.

Sozialministerin Trautner hat gemeinsam mit Experten Hygienekonzepte für Kindergärten erarbeit – auch um Erzieherinnen und Erzieher zu schützen (siehe nachstehender Link auf pdf.Datei). Grundsätzlich liegt die Verantwortung für Hygienemaßnahmen bei den Trägern der Kitas.

Bundes-Familienministerin Franziska Giffey hat am 9.5. eine Rückkehr zum Kita-Regelbetrieb im Sommer in Aussicht gestellt. "Wenn das Infektionsgeschehen es zulässt, könnte die Rückkehr zum vollständigen Regelbetrieb vielleicht im Sommer möglich sein. Aber darüber entscheiden letztlich die Länder", sagt die SPD-Politikerin der "Welt am Sonntag". Sie wolle in der kommenden Woche mit der Jugend- und Familienministerkonferenz die weiteren Schritte besprechen. "Wenn jetzt Geschäfte, Hotels, Restaurants und viele andere Bereiche wieder öffnen und mehr Eltern wieder arbeiten gehen, brauchen sie auch eine gute Betreuung für ihre Kinder. Sonst funktioniert das Gesamtsystem nicht."

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