Hinweise von Innenminister Herrmann: Besuch von Ratssitzungen ist ein triftiger Grund - Ausruhen einer Person auf Parkbank ist erlaubt
Die Verabschiedung des Haushalts 2020 der Gemeinde Veitshöchheim am letzten Dienstag in den Mainfrankensälen ging wie berichtet, quasi ohne die sonst üblichen interessierten Zuhörer aus der Bürgerschaft über die Bühne. Man war wohl der Meinung, dass der Besuch einer öffentlichen Sitzung eines kommunalen Gremiums kein triftiger Grund ist, die eigene Wohnung zu verlassen.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat nun gestern in seinen praktischen Hinweisen zum Vollzug der Corona-Rechtsverordnung klargestellt, dass es in unserem demokratischen Rechtsstaat ein ehernes Gesetz ist, dass auch Kommunalparlamente wie Gemeinde- und Stadträte oder Kreistage sowie Gerichte ihre Sitzungen regelmäßig öffentlich durchführen. Solche auf die Kontrolle der mit Macht ausgestatteten Institutionen durch das Volk gerichtete eherne Prinzipien dürfen auch in einer Krise nicht zur Disposition stehen.
Herrmann: "Deshalb ist es ein triftiger Grund, wenn jemand als Teil der Öffentlichkeit die öffentlichen Verhandlungen und Beratungen der genannten Institutionen verfolgen will. Dem steht selbstverständlich nicht entgegen, dass ein Gericht oder eine Gemeindeverwaltung die Zahl der erlaubten Zuhörer im Vergleich zu normalen Zeiten deutlich reduziert und aus Infektionsschutzgründen die Bestuhlung so auflockert, dass im Publikum der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Wer zu spät kommt und keinen freien Platz mehr findet, kommt nicht umhin, dann sofort den Heimweg anzutreten und hat hierfür, Sie gestatten mir ein kleines Augenzwinkern, einen triftigen Grund im Sinne der Rechtsverordnung."
In den Mainfrankensälen kann die Gemeindeverwaltung aufgrund der Raumgröße entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts ohne Probleme die Einhaltung eines ausreichenden Mindestabstands von 1,5 m aller Teilnehmer gewährleisten.
Noch ein weiterer Hinweis des Ministers, was das Spaziergehen an diesem Wochenende anbelangt:
"Überlassen wir an diesem Wochenende die touristischen Hotspots in Bayern den Einheimischen und verschaffen wir uns die nötige Bewegung in unserem jeweiligen regionalen Umfeld unserer eigenen Wohnung. Je näher, desto besser!"
Er habe die Polizeipräsidien, die er durch starke Kräfte der Bereitschaftspolizei verstärken ließ, angewiesen, auch weiterhin konsequent die Einhaltung bestehender Vorgaben sicherzustellen und Menschenansammlungen, die dem Wortlaut, dem Sinn und dem Zweck der Rechtsverordnung widersprechen, aufzulösen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern MÜSSE eingehalten werden. Dies bedeute aber auch, dass man die Menschen gewähren lassen kann, so lange sie durch ihr Verhalten das Übertragungsrisiko geringhalten.
Beispiel: Will sich jemand während seines Spaziergangs fünf Minuten auf einer Parkbank ausruhen und sitzt dort alleine, dann gibt es keinen Grund, die Parkbank zu „räumen“. Sitzen dort aber mehrere Menschen zu eng beieinander, dann muss die Polizei einschreiten. Das kann für die Betroffenen auch eine Anzeige bedeuten, die ein saftiges Bußgeld nach sich ziehen wird.
Herrmanns Appell an die Bürger: "Seien Sie und Ihre Angehörigen vernünftig und bleiben Sie geduldig! Wer sich an diesem Wochenende und in der Woche bis Ostern in seiner persönlichen Freiheit etwas einschränkt, der hilft, dass der unselige Corona-Spuk umso eher ein Ende findet. Wer sich in den nächsten Tagen aber egoistisch verhält und den Infektionsschutz Infektionsschutz sein lässt, der schadet letztlich allen."