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Vortrag des Französischen Partnerschaftskomitees Veitshöchheim mit dem Historiker Dr. Bernhard Brunner über NS-Verbrechen in Frankreich

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Großen Eindruck hinterließ der Vortrag "Staatsverbrechen und Staatsräson - Warum die Aufarbeitung des nationalsozialistischen Judenmords in Frankreich scheiterte" des Historikers Dr. Bernhard Brunner (2.v.r.), im Bild mit Veitshöchheims Bürgermeister Jürgen Götz (re.), Richard Landfried und der Partnerschaftsbeauftragten Eva Trampe vom den Vortrag veranstaltenden Partnerschaftskomitee Veitshöchheim - Pont l'Évêque. Grundlage des Vortrages war sein Buch „Der Frankreichkomplex“, in dem er die nationalsozialistischen Verbrechen in Frankreich und deren (Nicht-)Aufarbeitung durch die bundesrepublikanische Justiz beschreibt, das nach dem Vortrag von ihm handsigniert zahlreiche Abnehmer fand.

Enorme Betroffenheit hatte im Februar dieses Jahres unter den  Besuchern in der Bücherei im Bahnhof der 75minütige Vortrag  von OStDin a.D. Dr. Anne-Marie Greving zum Thema "Nazi-Verbrechen in Italien 1943 bis 1945 - Vergessen, verschweigen, erinnern" ausgelöst. Besteht doch seit der Vertragsunterzeichnung 1994 ein reger Austausch zwischen Veitshöchheim und der italienischen Partnerstadt Greve in Chianti in der Toskana. In all den 24 Jahren hatte man sich immer wieder mit den schönen Dingen des Lebens beschäftigt, mit Kunst und Kultur, Essen und Trinken, Schüleraustausch oder mit der Besichtigung der Infrastruktur der Partnergemeinde.  Umso überraschter war man dann in Veitshöchheim, dass nach den Recherchen von Greving die grauenvolle Brandspur des deutschen Nazi-Regimes im Juli 1944 auch die italienische Partnerstadt erfasst hatte und die Nazi-Schergen dort ein kriegsverbrecherisches Massaker angerichtet hatten.

Ein Dreiviertel Jahr später zog nun das französische Partnerschaftskomitee nach. Die Partnerschaftsbeauftragte Eva Trampe (im Bild bei der Begrüßung) freute sich über den sehr guten Besuch. Seit 1995 pflegt Veitshöchheim nämlich auch eine rege Partnerschaft mit dem Pays de Pont-l'Évêque, das im Department Calvados in der Normandie nahe der Küste und etwa 50 Kilometer östlich von Caen liegt. Kaum noch in der Öffentlichkeit bekannt ist, dass auch im Nachbarland die Nazis während ihrer Besetzung gewütet und über 70.000 Juden ermordet hatten. Ob es der Staatsräson geschuldet war, dass nur drei der seit den 60er Jahren bekannten Tätern von bundesdeutschen Gerichten rechtskräftig verurteilt wurden? Dieser Frage ging nun auf Veranlassung des Partnerschaftskomitees der Historiker Dr. Bernhard Brunner in seinem Vortrag im Lesecafé der Bücherei im Bahnhof nach.

Und zu den beiden Vorträgen gibt es noch eine weitere Parallele. Auch die Geschichtsforscherin Greving hatte wie zur Zeit Brunner den Job der stellvertretenden Schulleiterin am Gymnasium Veitshöchheim von 2006 bis 2010 inne.

Kaum noch in der Öffentlichkeit bekannt ist, dass auch im Nachbarland die Nazis während ihrer Besetzung gewütet und über 73.000 Juden ermordet hatten. Ob es der Staatsräson geschuldet war, dass nur drei der seit den 60er Jahren bekannten Tätern von bundesdeutschen Gerichten rechtskräftig verurteilt wurden? Dieser Frage ging nun auf Veranlassung des Partnerschaftskomitees der Historiker Dr. Bernhard Brunner in seinem Vortrag im Lesecafé der Bücherei im Bahnhof nach.

Wie Richard Landfried vom Partnerschaftskomitee in seiner Einführung sagte, ist der auf den Italiener Niccolò di Bernardo dei Machiavelli Anfang des 16. Jhdts zurückgehende Begriff Staatsräson nach einer moderneren Definition der „Grundsatz, dem zufolge obersten Maßstabs staatlichen Handelns die Wahrung und Vermehrung des Nutzens des Staates ist, auch unter Inkaufnahme der Verletzung von Moral- und Rechtsvorschriften“.

Landfried stellte auch den Gastreferenten vor: Brunner wurde 1969 zu Erlangen geboren, wo er zunächst die Schule besuchte. Später dann war er Schüler am Siebold-Gymnasium in Würzburg. Seine Studienfächer waren Germanistik, Geschichts- und Politikwissenschaften. Er studierte an den Universitäten Würzburg, Freiburg sowie an der renommierten Yale-Universität in New Haven. In Freiburg arbeitete im Rahmen eines Forschungsprojektes zur Geschichte der frühen Bundesrepublik am Lehrstuhl von Ulrich Herbert, wo er auch promoviert wurde. Nach Referendariat war er u.a. als Seminarlehrer für das Fach Geschichte am Siebold-Gymnasium sowie als Dozent für Geschichtsdidaktik an der Universität Würzburg tätig, bevor er als Referent für das Fach Geschichte an das Münchener Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) wechselte.

Seine Tätigkeiten als Dozent sowohl am Lehrerseminar als auch an der Universität im Fachbereich Geschichte waren bzw. sind hervorragende Grundlagen und Ergänzungen beim Vermitteln der Inhalte des aus der Sicht von Landfried sehr wichtigen Unterrichtsfaches Geschichte. Dr. Brunner ist nicht nur Autor des Buches „Der Frankreichkomplex“, sondern Mitautor in vielen aktuellen Geschichtslehrbüchern. Ebenso hat er beim Buch „Kriegsverbrechen, NS-Gewaltverbrechen und die europäische Strafjustiz von Nürnberg bis Den Haag (Veröffentlichungen der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz)“ mitgeschrieben.

Der Historiker Dr. Brunner verfolgte die Lebenswege der Täter und versuchte in seinem Vortrag den gespannt lauschenden Zuhörern Antwort auf die Frage zu geben, warum ein Großteil dieser NS-Verbrecher in der Bundesrepublik ein überwiegend ungestörtes bürgerliches Leben führen konnte.

Wie Brunner vorwarnend zu Beginn sagte, seien seine Ausführungen ein sehr komplexes Thema, einerseits sehr juristisch, andererseits politisch  aufregend und emotional anstrengend, denn es drehe sich bei der Ermordung von über 73.000 in Frankreich lebenden Juden um ein gigantisches Staatsverbrechen, dessen Aufarbeitung an der Staatsräson gescheitert sei, weil der Staat seine Interessen über denen eines Individuums gestellt habe.

Der Historiker schilderte zunächst, dass nach der deutschen Eroberung von Paris am 22. Juni 1940 der Waffenstillstand mit Hitlerdeutschland von Compiègne zu einer Aufteilung des französischen Staatsgebietes zu 55 Prozent in eine besetzte Zone unter deutscher Militärverwaltung und zu 40 Prozent in eine unbesetzte Zone in der Südhälfte Frankreichs unter dem Vichy-Regime führte, das jedoch mit den Nazis kollaborierte. Später wurde auch Südfrankreich militärisch besetzt. Elsass-Lothringen war sogleich den Reichsgauen Baden und Saarpfalz unterstellt worden. Die Besetzung endete mit der Kapitulation der deutschen Truppen anlässlich der Befreiung von Paris am 24. August 1944.

Im besetzten Gebiet wurden parallel zur militärischen Struktur mit dem Militärbefehlshaber mit Sitz in Paris und Außenstellen in 16 Departements weitere Organisationen mit besonderen Machtbefugnissen wie SS- und Polizeiführer installiert. Zu deren Aufgaben gehörte auch die Erfassung und Deportation der Juden in Richtung der Massenvernichtungslager in Osteuropa.

Zwischen 1942 und 1944 wurden so 73.853 als jüdisch deklarierte Menschen (rund ein Viertel aller in Frankreich lebenden Juden) meistens in das Vernichtungslager Ausschwitz deportiert; zwei Drittel von ihnen besaßen nicht die französische Staatsbürgerschaft. Weiter wurden laut Brunner an die 30.000 Menschen, meist Widerstandskämpfer aber auch Unschuldige im Rahmen von Sühnemaßnahmen Opfer militärischer und staatsanwaltlicher Exzess-Taten und Massaker der Waffen-SS-Einheiten.

Für Veitshöchheims Partnerstadt Pont-l'Évêque (blau markiert) war die Sicherheitspolizei-Dienststelle KdS in Rouen (rot markiert) zuständig .

Der Referent schilderte dann detailliert aufgrund des gesichteten Schriftverkehrs in den Archiven wie die Dienststellen-Kommandeure und deren Stellvertreter für die Verbrechen an den Juden verantwortlich waren. Wenn man die zähle, komme man auf die überschaubare Zahl von 75 Männern.

36 von ihnen konnte der Historiker biografisch erfassen.

Es waren dies laut Brunner zum einen Mitglieder der genuinen SS-Elite wie der für Massenerschießungen verantwortliche Hauptsturmführer Bruno Müller im KdS Rouen und Nationalsozialisten, aber auch 18 vom Typ "Karrierejurist", die in sehr jungen Jahren in hohe Dienstgrade gelangten und nicht unbedingt etwas mit der NSDAP zu tun hatten. Für diese Verwaltungsjuristen war das KdS in Frankreich ein Karriereposten.

Brunner: "Das Erschütterliche ist, dass man in ihrer Amtsführung keine Unterschiede hinsichtlich Grausamkeit und Effizienz zu denen der SS-Elite feststellen kann."

Von den 36 erfassten Biografien sei 20 Tätern  wunderbar die Wiedereingliederung in das Leben der BRD gelungen, davon sieben in der Privatwirtschaft und 13 im öffentlichen Dienst, wo sie hochrangige Funktionen ausübten (von Brunner namentlich aufgeführt als Leiter der Wasserschutzpolizei Duisburg, beim Bundesnachrichtendienst, Oberwaltungsgerichtsrat Ba-Wü, Senatspräsidenten Niedersachsen und Ba-Wü, Richter und Chefredakteur, Regierungsdirektor Oberbayern, Chef einer Steuerbehörde, Ministerialrat im Bundeswirtschaftsministerium, Ministerialdirigent in Ba-Wü).
 

Als einen der jungen Karrierejuristen stellte der Historiker das Wirken des 1920 geborenen SS-Unterscharführers Ernst Heinrichsohn vor, der aus den Kriegswirren unbeschadet hervorging und in Bürgstadt, Landkreis Miltenberg seit 1960 als 1. Bürgermeister wirkte, erst 1980 von der deutschen Justiz zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt wurde, jedoch schon 1982 wieder auf freiem Fuß war und 1994 in Goldbach verstarb. .

Als 1976 auf Initiative des französischen Historikers und Holocaustüberlebenden Serge Klarsfeld und seiner Frau Beate  Heinrichsohns Beteiligung am Holocaust ruchbar wurde, gab er im Gemeinderat eine Ehrenerklärung ab, nicht mit einem in Frankreich gesuchten Gestapo-Agenten namens „Heinrichsohn“ identisch zu sein. Noch vor Prozessbeginn war so der CSU-Mann Heinrichsohn 1978 mit 85 Prozent  der Stimmen und ohne Gegenkandidatur der SPD zum Bürgermeister wiedergewählt worden.

Heinrichsohn hatte vor Gericht erklärt, dass ihm ein Unrechtsbewusstsein fehle, da er erst nach Kriegsende von dem Judenmord erfahren habe. Er habe Juden nur zu Arbeitseinsätzen eingeteilt. Er wurde aber von Zeugen identifiziert und es wurde ihm nachgewiesen, dass er kleine Kinder und Kranke deportieren ließ und dass die „Juden ihrer restlosen Vernichtung entgegengehen“ auch ihm bekannt gewesen war.

Damit er während des in Gang gesetzten - allerdings gescheiterten - Revisionsverfahrens in Freiheit leben konnte, erwiesen ihm die Einwohner von Bürgstadt eine besondere Ehre: Die unterfränkische 4.000-Seelen-Gemeinde hatte eine Spendensammlung gestartet und auf diese Weise die stolze Kautions-Summe von 200.000 DM für ihren hoch geschätzten Bürgermeister aufgebracht.

Neben Heinrichsohn wurden von der deutschen Justiz 1980 vom Kölner Schwurgericht nur noch  der SS-Obersturmbannführer und Gestapo-Chef Kurt Lischka zu zehn Jahren und der SS-Sturmbannführer Herbert Hagen zu zwölf Jahren verurteilt.

Sie waren zuvor wie viele andere vor den Urteilen alliierter Militärgerichtsbarkeit in Abwesenheit geschützt, da der im Jahr 1955 geschlossene Überleitungsvertrag eine Verurteilung aufgrund des gleichen Tatbestands in Deutschland ausschloss; andererseits wurden sie als Deutsche nicht ins Ausland ausgeliefert. Nach Gründung der BRD im Jahr 1949 waren laut Brunner staatliche Institutionen wie das Auswärtige Amt und das Justizministerium nicht um Aufklärung bemüht, sondern hätten alles daran gesetzt, um die französischen Prozesse zu Fall zu bringen oder zu torpedieren.

Eine negative Rolle verbeschied Brunner hier auch der von 1950 bis 1970 bestehenden Zentralen Rechtsschutzstelle, die ihre Aufgabe vornehmlich darin sah, für Deutsche, die von nichtdeutschen Gerichten für NS- oder Kriegsverbrechen angeklagt oder verurteilt wurden, herauszuholen.

Erst 1975 ratifizierte der Bundestag ein Zusatzabkommen zum Überleitungsvertrag, das eine Anklage dieses Trios ermöglichte. Die Kölner Staatsanwälte brauchten gut dreieinhalb Jahre für ihre Ermittlungen.

Spektakulär war zuvor der Coup der Klarsfelds mit der versuchten Entführung von Kurt Lischka, als sie ihn französischen Behörden übergeben wollten. Er war u. a. Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD von Paris und verantwortlich für Deportationen und Massenerschießungen. Bis 1971 lebte Lischka als ehrbarer kaufmännischer Angestellter in Köln – obwohl ihn ein französisches Militärgericht 1950 in Abwesenheit zu lebenslanger Zwangsarbeit verurteilt hatte. Doch die deutschen Behörden lieferten ihn nicht aus und hatten kein Interesse an einer Strafverfolgung. Erst die aufsehenerregende Aktion der Klarsfelds führte zu einem Umdenken. Im Herbst 1979 wurde Lischka wie Heinrichsohn und Hagen vor dem Landgericht Köln angeklagt und zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die Beweise für Lischkas Schuld hatten Beate und Serge Klarsfeld zusammengetragen.

Eine maßgebliche Rolle bei der Verschleppung hat laut Brunner der FDP-Politiker Ernst Achenbach inne gehabt (Foto 1972 - Bert Verhoeff (ANEFO) - GaHetNa (Nationaal Archief NL).

Achenbach  wirkte als Verteidiger ehemaliger NS-Größen bei den Prozessen in Nürnberg mit und war von 1957 bis 1976 Bundestagsabgeordneter und als Berichterstatter des Auswärtigen Ausschusses zuständig für das deutsch-französische Zusatzabkommen zum Überleitungsvertrag (unterzeichnet 1971), dessen Ratifizierung er bis 1974 erfolgreich verhinderte. Wegen Achenbachs Blockaden konnten 1979 in Köln, wie oben ausgeführt, nur noch drei zentrale Akteure der Judenverfolgung in Frankreich, nämlich Kurt Lischka, Ernst Heinrichsohn und Herbert Hagen, vor Gericht gestellt werden. Achenbach gehörte Anfang der 1950er Jahre zu jenen, die eine Generalamnestie für NS-Täter durchsetzen wollten.

Kein Wunder, hatte doch Achenbach als Leiter der Politischen Abteilung der Botschaft in Paris im Naziregime selbst Dreck am Stecken.

Als 1970 Einzelheiten bekannt wurden, stellte ihm der damalige Bundeskanzler Willy Brandt einen „Persilschein“ aus und erklärte, er kenne Achenbach seit langem. Gestützt wurde Achenbach auch von seinem „Protektor Walter Scheel“.

1974 erhob Beate Klarsfeld, die gemeinsam mit ihrem Mann Serge Klarsfeld Achenbachs Verstrickung in den Holocaust aufgedeckt hatte, vehemente Rücktrittsforderungen. Sie konnte im Jahr 1970 (siehe Foto links) mit dem von Achenbach unterzeichnetem Telegramm vom 15. Februar 1943 nachweisen, dass dieser darin nach einer Aktion des französischen Widerstands schrieb:

"Am 13.02.1943 gegen 21.10 Uhr wurden Oberstleutnant Winkler und Major Dr. Nussbaum vom Stab Luftwaffenkommando III auf dem Wege von ihrer Dienststelle nach ihrer Unterkunft Paris, Hotel »Louvre« kurz nach Passieren des Louvre-Durchgangs an der Seine von hinten beschossen. Oberstleutnant Winkler wurde durch 3 und Major Dr. Nussbaum durch 2 Schüsse verletzt. Beide verstarben noch in der Nacht nach Einlieferung in ein Lazarett. Am Tatort sind 7 Hülsen, Kal. 7,65mm, die vermutlich aus derselben Waffe stammen, gefunden worden. Die Ermittlungen gegen den oder die Täter sind noch im Gange. Als einstweilige Sühnemaßnahme ist geplant, 2000 Juden zu verhaften und nach den Osten zu verbringen. Achenbach"

Die Eröffnung des Prozesses in Köln war für Serge Klarsfeld und seine Frau Beate Klarsfeld ein später Erfolg für ihre Bemühungen gewesen, die deutschen und französischen Holocausttäter vor Gericht zu bringen.

Die Klarsfelds waren massgeblich am Aufspüren einer Reihe untergetauchter Nazi-Grössen und Kollaborateure beteiligt. Einer ihrer bekanntesten Fälle war jener des Gestapo-Chefs von Lyon, Klaus Barbie. Der „Schlächter von Lyon“ lebte in Bolivien als „unbescholtener“ Geschäftsmann und Sicherheitsberater des bolivianischen Innenministeriums. Es dauerte über zehn Jahre, bis Barbie 1983 an Frankreich ausgeliefert wurde; vier Jahre später verurteilte ihn ein französisches Gericht zu lebenslanger Haftstrafe.

In Deutschland sorgte Beate Klarsfeld  mit der Ohrfeige für Schlagzeilen, die sie im Jahr 1968 dem damaligen Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger wegen seiner nationalsozialistischen Vergangenheit versetzte.
 

Erst spät,  2015 wurden die Klarsfelds mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet und am 1. Juli 2018 erhielt bei einer Zeremonie  im Pariser Elysée-Palast der 83-jährige Serge Klarsfeld das Grosse Kreuz der Ehrenlegion, die 79-jährige Beate Klarsfeld wurde mit dem Nationalen Verdienstorden Frankreichs ausgezeichnet.

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