Gemeinde tritt Nachverdichtung im Bereich östlich der Thüngersheimer Straße nicht näher - Wohnhausneubau in zweiter Reihe abgelehnt
Schon zum zweiten Mal lehnte der Hauptausschuss in der Sitzung am Dienstag einen Bauantrag für ein Einfamilienhaus in zweiter Reihe in der Thüngersheimer Straße 20 ab. Hatte das Gremium das gemeindliche Einvernehmen bereits am 9. Mai mit der Begründung versagt, dass die Erschließung nicht gesichert ist, machten sich nun die Ausschussmitglieder die Vorlage der Bauverwaltung zu eigen, dass das Wohnhaus sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die durch eine einheitliche Gartennutzung geprägt sei. Die Erschließung war nämlich nun über das Vorderlieger‐Grundstück (Fl.Nr. 55) vorgesehen.
Laut Vorlage der Verwaltung befindet sich das Grundstück Fl.Nr. 56 (Grünumrandung) innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und die geplante überbaute Fläche laut Flächennutzungsplan (wie im Lageplan rot umrandet) innerhalb einer MI-Fläche (= Mischgebiet - hier stehen die beiden Nutzungsarten „Wohnen“ und „Unterbringung von Gewerbebetrieben“, gleichberechtigt nebeneinander).
Das Grundstück FlNr. 56 grenzt an die Stichstraße zum Parkplatz des Hotels Weißes Lamm an. Den Nachbargrundstücken hatte die Gemeinde das Recht eingeräumt, hier im rückwärtigen BereichStellplätze bzw. Zufahrten für ihre Anwesen in der Thüngersheimer Straße anzulegen. Die Bauverwaltung hatte jedoch in ihrer Vorlage Bedenken bezüglich der Anfahrbarkeit der auf dem Grundstück nachgewiesenen Stellplätze geäußert.
Bereits zuvor stand auf der Tagesordnung: "Nachverdichtung im Kernort Veitshöchheim, Grundsatzbeschluss für den Bereich östlich der Thüngersheimer Straße". Hier sollte grundsätzlich entschieden werden ob hier eine Bebauung in zweiter Reihe vertretbar ist. Sofern eine Nachverdichtung gewünscht, so die Vorlage der Bauverwaltung, wäre eine geordnete Überplanung mittels Bebauungsplanverfahren denkbar.
Der Hauptausschuss trat einem solchen Grundsatzbeschluss jedoch nicht näher (Details der Beratung enthält der nachstehende Artikel der Mainpost von heute: "Kein Beschluss ist auch ein Beschluss").