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Mainsteg-Planung geht am 7. November 2016 in das Planfeststellungsverfahren - jetzt mit Bekanntmachungstext

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Mainsteg-Planung geht am 7. November 2016 in das Planfeststellungsverfahren - jetzt mit Bekanntmachungstext

Bürgermeister unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung

Einen entscheidenden Schritt weiter gekommen in Sachen "Neubau einer Hängebrücke über den Main" sind heute nun die Vertreter der drei Kreuzungsbeteiligten v.l. die Bürgermeister Jürgen Götz (Veitshöchheim) und Waldemar Brohm (Margetshöchheim) sowie Diplom-Ingenieur Elmar Wilde vom Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg (WNA).

Einen entscheidenden Schritt weiter gekommen in Sachen "Neubau einer Hängebrücke über den Main" sind heute nun die Vertreter der drei Kreuzungsbeteiligten v.l. die Bürgermeister Jürgen Götz (Veitshöchheim) und Waldemar Brohm (Margetshöchheim) sowie Diplom-Ingenieur Elmar Wilde vom Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg (WNA).

  1. Zum einen hatte Wilde einen Satz der Plan-Unterlagen mit Erläuterungsbericht und ergänzenden Unterlagen wie ein Lärmgutachten mitgebracht, die nun ins Planfeststellungsverfahren gehen, in dem auch den Bürgern beider Kommunen ab 7. November 2016 einen Monat lang bis 6. Dezember 2016 die Möglichkeit eingeräumt wird, Einwendungen vorzubringen. Die Unterlagen können ab diesem Zeitpunkt eingesehen werden in beiden Rathäusern während der Öffnungszeiten und auch auf der Homepage der GDWS http://www.ast-sued.gdws.wsv.de/aktuelles/bekanntmachungen/index.html.
    Von Bedeutung für die Anlieger ist besonders das Gutachten über die Lärmemissionen beim Neubau und über die Erschütterungen und die davon möglicherweise ausgehenden Gefährdungen für die umliegenden Häuser in der Bauphase.
    (Bekanntmachung über die Auslegungder Gemeinde Veitshöchheim siehe Link auf pdf.Datei)
  2. Zum anderen unterzeichneten im Margetshöchheimer Rathaus die beiden Bürgermeister eine von beiden Gemeinderäten einstimmig gebilligte und einvernehmlich abgestimmte Verwaltungsvereinbarung, die im Detail die Zuständigkeiten zu Bau, Unterhalt und Kostenbeteiligung regelt.

Der Vertreter des Wasserstraßen-Neubauamtes Wilde freute sich, dass die Gemeinden zueinander gefunden haben. Sein Amt habe parallel zum Planfeststellungsverfahren auch die haushälterischen Ausführungsunterlagen zur Prüfung bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt eingereicht. Diese sind u.a. Grundlage für die GVFG-Förderanträge der Gemeinden.

Nach seinen Worten sollen im Februar 2017 die Erörterungstermine mit dem WNA als Träger des Verfahrens (TdV) stattfinden, wo dann auch geprüft werde, ob die Planung einer Anpassung bedarf. Verzögerungen im Verfahren erwartet Wilde dadurch nicht, da sein Amt alles Mögliche betrachtet habe.

Wilde: "Ich gehe deshalb davon aus, dass wir im ca. Mitte 2017 den Planfeststellungsbeschluss und damit Baurecht haben "

Es sei aber nicht auszuschließen, dass noch etwas kommt, worauf sein Amt nicht den Fokus gehabt habe. Es bestehe auch die Möglichkeit gegen die Planfeststellung Klage zu erheben, was dann zu einer zeitichen Verzögerung führen würde.

Nach Rechtskraft werde dann die Ausschreibung auf den Weg gebracht, mit der dann eine Baufirma gesucht werde zum Bau der Hängebrücke.

Im Auftrag der Margetshöchheimer tritt das WNA für das außergewöhnliche Bauwerk als Bauträger auf, ist Vertragspartner der Firma, überwacht, dass die Ausführung den Regeln der Technik entspricht, rechnet komplett ab und ist auch noch nach der Abnahme für Gewährleistungs-Mängel zuständig. Das alles erfolge natürlich in enger Abstimmung mit den Gemeinden. Der Diplom-Ingenieur geht davon aus, dass das neue Bauwerk aufgrund der fortgeschrittenen Technik eine Lebensdauer von mindestens 80 bis 100 Jahren hat.

Wenn alles gut geht, soll im März 2018 der Baubeginn erfolgen. Das WNA geht von einer Bauzeit von eineinhalb Jahren aus.

Mainsteg-Planung geht am 7. November 2016 in das Planfeststellungsverfahren - jetzt mit Bekanntmachungstext

(Bekanntmachung über die Auslegung der Gemeinde Veitshöchheim pdf.Datei)

Die Trasse des neuen Steges verläuft vom Bootseinbringer in Margetshöchheim schräg zur Mitte des Dreschplatzes in Höhe des Treppenaufgangs zu den Mainfrankensälen.

Die Trasse des neuen Steges verläuft vom Bootseinbringer in Margetshöchheim schräg zur Mitte des Dreschplatzes in Höhe des Treppenaufgangs zu den Mainfrankensälen.

Ausgeführt werden soll eine symmetrische Hängebrücke ohne Pfeiler im Wasser mit je einem Pylon an Land nach dem Entwurf des Ingenieurbüros Schlaich Bergermann und Partner, Stuttgart vom 10. Dezember 2015 mit einer Höhe von 6,40 Meter über dem höchsten schiffbaren Wasserstand. Planungs-Vorgabe ist eine Fahr-Breite von 3,0 Meter, sodass auch Fahrradfahrer drüber fahren können und nicht mehr absteigen müssen sowie eine filigrane und leichte Konstruktion.

Ausgeführt werden soll eine symmetrische Hängebrücke ohne Pfeiler im Wasser mit je einem Pylon an Land nach dem Entwurf des Ingenieurbüros Schlaich Bergermann und Partner, Stuttgart vom 10. Dezember 2015 mit einer Höhe von 6,40 Meter über dem höchsten schiffbaren Wasserstand. Planungs-Vorgabe ist eine Fahr-Breite von 3,0 Meter, sodass auch Fahrradfahrer drüber fahren können und nicht mehr absteigen müssen sowie eine filigrane und leichte Konstruktion.

Planungsdetails

Ausgeführt werden soll eine symmetrische Hängebrücke ohne Pfeiler im Wasser mit je einem Pylon an Land nach dem Entwurf des Ingenieurbüros Schlaich Bergermann und Partner, Stuttgart vom 10. Dezember 2015 mit einer Höhe von 6,40 Meter über dem höchsten schiffbaren Wasserstand. Planungs-Vorgabe ist eine Fahr-Breite von 3,0 Meter, sodass auch Fahrradfahrer drüber fahren können und nicht mehr absteigen müssen sowie eine filigrane und leichte Konstruktion.

Tragendes Element der Brücke sind die beiden Tragseile, die quasi von den beiden 25 Meter hohen Pylonen rechts und links der beiden Ufer gespannt werden. Diese Tragseile müssen bei den nach hinten geneigten Pylonen nach hinten abgespannt werden, um im Gleichgewicht zu bleiben. Dadurch fallen auf dem Dreschplatz einige Parkplätze weg. Die den Main überspannenden Drahtseile erhalten dann alle drei Meter sogenannte Abhänger-Seile, an deren Fuß Konsolen (Stahlbetonfertigteile) reingelegt werden.

Die Rampen haben barrieregerecht eine Neigung von sechs bis sieben Prozent und erstrecken sich so auf Veitshöchheimer Seite bis in Höhe der Skateranlage. Alle Bäume im Rampenbereich müssen leider gefällt werden.

Fußgänger sollen auf kürzestem Weg über eine freistehende Stahl-Treppe den Steg begehen können. Wo am Ufer der gelenkig gelagerte Pylonmast installiert ist, schauen nur noch 80 Zentimeter der neun Meter tiefen Gründung aus dem Boden hervor. Für die Abspannseile werden wegen der gigantischen Zugkräfte, die hier wirken, gar 16 Meter tiefe Mikro-Bohrpfähle reingebohrt.

Die Beleuchtung soll in den Handlauf der Geländer integriert werden. Zeitgemäß erneuert soll dann ebenso wie der Asphalt auf dem Dreschplatz hier auch die Straßenbeleuchtung einschließlich Beleuchtung des Treppenturmes.

Baustellen-Einrichtungsplan

Baustellen-Einrichtungsplan

Verwaltungsvereinbarung: Gemeinden nun gleichberechtigte Partner

Wie Brohm und Götz anlässlich der Unterzeichnung sagten, sind nun im Gegensatz zum alten Steg, wo Margetshöchheim alleiniger Baulast- und Unterhaltsverpflichteter war, wobei sich Veitshöchheim freiwillig mit 25 Prozent der Kosten am Unterhalt beteiligtebeide Gemeinden gleichberechtigte Partner beim neuen Bauwerk mit allen Lasten und Pflichten, wobei die Margetshöchheimer als Bauherr auftreten.

Nachdem der zunächst heftig umstrittene neue Standort des Steges in Höhe Mainfrankensäle/Sportplatz klar war, lief es laut Brohm zwischen beiden Gemeinden sehr kooperativ und einvernehmlich. Es gebe keinerlei Differenzen zum Bauwerk auch nicht, was die Finanzierung anbelange. Der Gemeinderat von Veitshöchheim, so der Veitshöchheimer Bürgermeister, habe bereits mit Beschluss vom 12.04.2011 entschieden, sich an den nach Abzug der Zuschüsse und Kostenbeteiligung Dritter verbleibenden Restbaukosten mit 50 % zu beteiligen.

Baukosten und Finanzierung

Die Baukosten betragen nach dem Preisstand vom Dezember 2015 aufgerundet 4,9 Miillionen Euro brutto. Hinzukommen noch die an die WSV als TdV zu zahlenden Verwaltungskosten von zehn Prozent der nach dem Teilungsschlüssel (52 % Gemeinden, 48 % WSV) auf die Gemeinden umzulegenden Kosten.

Nach Abzug der der zu erwartenden Fördermittel nach dem Bayerischen Gemeinderverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) rechnet Brohm damit, dass für beide Gemeinden voraussichtlich ein zu finanzierender Restbetrag von je einer halben Million verbleibt. Um eine möglichst hohe Förderung nach GVFG zu erlangen, werde man nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens mit der Regierung von Unterfranken und dem zuständigen Ministerium in München noch entsprechende Verhandlungen führen müssen. Geltend machen wollen dabei die beiden Bürgermeister, dass der auf 3,0 Meter verbreiterte Überweg nicht nur die Infrastruktur der beiden Gemeinden verbessert, sondern das am meist befahrenen Radweg Deutschlands liegende Bauwerk von überregionaler Bedeutung ist, da es nicht nur der hiesigen Bevölkerung sondern auch auch einem großen Anteil von Touristen und dem Umland dient.

Die außerhalb der Baumaßnahme liegenden Kosten wie Verlegung von Leitungen, zusätzliche Wege zur Anbindung an die Rampe und den Treppenturm, Beleuchtung, in Veitshöchheim die Umgestaltung des Dreschplatzes trägt jede Gemeinde für ihren Bereich alleine.

Zwischen beiden Gemeinden besteht ebenso Einvernehmen darüber, dass alle für die Hängebrücke künftig anfallenden Betriebs-, Unterhaltungs- und Erhaltungsaufwendungen hälftig geteilt werden.

Details der heute unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung

  • Für die Planung, Vorbereitung und Durchführung des Hängebrücken-Neubaus sowie für den Abbruch des alten Stegs hat die Gemeinde Margetshöchheim das WNA als Träger des Verfahrens (TdV) beauftragt. Beide Seiten regelten mit letzter Änderung im März 2014 genau die Zuständigkeiten bei Planung und Bau, die Kostenbeteiligung, die Zusammenarbeit in der Bauphase sowie die Zuständigkeit für den Bauunterhalt einschließlich Verkehrssicherungspflichten wie Winterdienst.
  • In der heute von den beiden Bürgermeistern unterzeichneten Vereinbarung nimmt die Gemeinde Margetshöchheim ihren Nachbarn auf der anderen Seite mit ins Boot.
  • So verpflichtet sich Margetshöchheim, dass Veitshöchheim über alle bau- und planungsrelevanten Belange, insbesondere Maßnahmen, die ihr Gemeindegebiet betreffen, stets frühzeitig informiert wird und eine gegenseitige Abstimmung bzw. Beschlussfassung erfolgt. Dies betrifft insbesondere die Ausführung und Gestaltung der Hängebrücke, die technische Ausstattung, insbesondere Beleuchtung, die zeitliche Abstimmung, insbesondere bei Inanspruchnahme von Flächen in der Gemeinde Veitshöchheim und Auftragsvergaben, Nachträgen und Änderungen ab einem Wert von 50.000 Euro (brutto).
  • Die Gemeinde Margetshöchheim übernimmt weiter unentgeltlich alle verwaltungsinternen Aufgaben und Pflichten im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren der Hängebrücke, dem Förderverfahren nach BayGVFG und dem Abbruch des Ludwig-VolkSteges. Dabei entstehende, externe Kosten sind hälftig zu teilen.
  • Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme der Kreuzungsbeteiligten.
  • Eingehende Abschlags- und Schlussrechnungen beauftragter Unternehmen werden zunächst vom WNA sachlich und rechnerisch geprüft und ungeteilt zur Zahlung angewiesen. Die erbrachte Leistung wird anhand des Baufortschritts geprüft. Das WNA übergibt der Gemeinde Margetshöchheim die Zahlungsnachweise und stellt den Kostenanteil der Gemeinden in Rechnung.
  • Die Gemeinde Margetshöchheim leitet umgehend eine Mehrfertigung zur hälftigen Kostenerstattung an die Gemeinde Veitshöchheim weiter ebenso hälftig eingehende Zuwendungen.
  • Die Bau- und Unterhaltungslast an der Hängebrücke obliegt künftig grundsätzlich beiden Gemeinden.
  • Eine Namensvergabe erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen.
  • Die Gemeinde Margetshöchheim erklärte sich bereit, unentgeltlich alle verwaltungsinternen Aufgaben im Zusammenhang mit der Bau- und Unterhaltungslast für die Hängebrücke einschließlich der Rampen, Anbauten, Pylonen und technischen Ausstattung zu übernehmen. Hierzu gehören insbesondere auch die Führung des Brückenbuches und regelmäßige Prüfungen gem. DIN 1076.
  • Bei anstehenden, größeren Investitions- oder Sanierungsarbeiten über 30.000 Euro informiert die Gemeinde Margetshöchheim die Gemeinde Veitshöchheim frühzeitig.
  • Die Gemeinde Margetshöchheim übernimmt auch die Instandhaltungsaufgaben (kleinere Reparaturen, Beleuchtung, Anstrich, Mängelbeseitigung). Die Kosten dafür und für die Beleuchtung werden auf jährlichen Nachweis hälftig geteilt.
  • Die Aufgaben der gemeindlichen Reinigungs,- Räum- und Streupflicht werden jährlich alternierend von den Bauhöfen beider Gemeinden wahrgenommen. Der Wechsel erfolgt jeweils zum 30.06. des Jahres; wobei die Gemeinde Margetshöchheim in den Jahren mit gerader Zahl zuständig ist.
  • Mit der Abnahme des Bauwerkes beginnt die vierjährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).

Vorgeschichte

Baulastträgerin der bestehenden Fußgängerbrücke "Ludwig-Volk-Steg" aus dem Jahre 1967 ist zu 100 Prozent die Gemeinde Margetshöchheim, wobei sich Veitshöchheim freiwillig mit 25 Prozent der Kosten am Unterhalt beteiligte.
Baulastträgerin der bestehenden Fußgängerbrücke "Ludwig-Volk-Steg" aus dem Jahre 1967 ist zu 100 Prozent die Gemeinde Margetshöchheim, wobei sich Veitshöchheim freiwillig mit 25 Prozent der Kosten am Unterhalt beteiligte.

Baulastträgerin der bestehenden Fußgängerbrücke "Ludwig-Volk-Steg" aus dem Jahre 1967 ist zu 100 Prozent die Gemeinde Margetshöchheim, wobei sich Veitshöchheim freiwillig mit 25 Prozent der Kosten am Unterhalt beteiligte.

Die Pfeiler dieses Steges stehen im Fahrwasser der Bundeswasserstraße Main. Die Brückenpfeiler und der Brückenüberbau in den Seitenfeldern befinden sich im Gefährdungsraum der Schifffahrt und können die nach heutigen Vorschriften anzusetzenden Stoßlasten aus Schiffsanprall nicht aufnehmen.

Der bestehende Steg ist zudem nicht behindertengerecht, weil zu steil und auch die Brückenbreite von 2,20 Meter entspricht aus heutiger Sicht nicht mehr so den Vorschriften. Der Ausbau und die Vertiefung der Mainrinne im Jahr 1988 und die Änderung der DIN im Jahr 2003 brachten es mit sich, dass die Anforderungen an die Anprall-Lasten an den Pfeilern und das Lichtraumprofil sich so erhöhten, dass der Steg diese nicht mehr erfüllte.

Im Jahr 2006 forderte deshalb das für den Main verantwortliche Wasserstraßenneubauamt in Aschaffenburg die Gemeinde Margetshöchheim zum Handeln auf. Im Gespräch waren u.a. Pfeilervorbauten im Main. Wirtschaftlich war es dann aber am sinnvollsten, einen Neubau zu machen, zumal der Bund und der Freistaat Bayern so hohe Zuschüsse in Aussicht stellten, dass bei beiden Gemeinden ein Eigenanteil von 500.000 Euro übrig blieb.

Übersichtsplan: Standort alter Steg und Standort Neubau Hängebrücke

Übersichtsplan: Standort alter Steg und Standort Neubau Hängebrücke

Dann ging das Drama der Standortsuche los, nachdem sich die Margetshöchheimer vehement dagegen wehrten, den Steg wieder am alten Standort zu errichten. Ebenso stießen die Standortvorschläge weiter mainabwärts auf der anderen Mainseite und in Höhe des Minigolfplatzes hier in Veitshöchheim auf Ablehnung.

Die letztendliche Einigung zwischen beiden Gemeinderäten auf eine Trassenführung in Höhe der Oberen Maingasse hatte zunächst in Veitshöchheim im Jahr 2011 ein Bürgerbegehren mit über 1000 Unterschriften zum Erhalt des alten Standortes zur Folge. Aufgrund formaler Mängel wurde dieses wieder zurückgezogen. Im April 2011 entschied dann der Veitshöchheimer Gemeinderat mit 18 zu 6 Stimmen, den nunmehrigen Standort zu akzeptieren. Schnell war man sich dann auch mit der anderen Mainseite einig.

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