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„Spiel- und Bewegungsplatz“ für das Veitshöchheimer Wohngebiet Schenkenfeld noch nicht spruchreif - BIMA-Kaufpreis für Gemeinde nicht akzeptabel

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

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Bei einer Ortseinsicht von Bürgermeister Rainer Kinzkofer im Februar 2009 mit dem Standortältesten und Vertretern des Dienstleistungszentrums bestanden aus militärischer Sicht keine Bedenken, eine etwa 1500 Quadratmeter große Teilfläche des Standortübungsplatzes der Bundeswehr im direktem Anschluss an die Schumacher-Straße für einen Spiel- und Bewegungsplatz für das Wohngebiet Schenkenfeld zur Verfügung zu stellen.

Vier Jahre später ist immer noch keine Entscheidung gefallen,  ob nun der auf der Wunschliste von vielen Bewohnern des Schenkenfeldes ganz oben stehende Spielplatz verwirklicht wird.

Anlieger Wolfgang Herbert hatte in der Bürgerversammlung 2008 gefordert, für die weit über 100 Kinder und Jugendliche, die im oberen Bereich des Schenkenfeldes wohnen, adäquate Spiel- und Sportflächen in unmittelbarer Nähe zur Verfügung zu stellen.

 

Die UWG- Fraktion hatte diesen Wunsch in ihren Anträgen zum Haushaltsplan 2009 unterstützt.

Da es innerhalb des gesamten Wohngebietes Schenkenfeld aber keine Möglichkeit gibt, auf gemeindeeigenem Grund entsprechende Flächen zur Verfügung zu stellen, verhandelte der Bürgermeister seit dem mit  Bundeswehr-Stellen.  

LageplanSchenkfeldSpielplatz.jpg  LuftbildSchenkfeldSpielplatz-Kopie-1.jpg

Wie nun aus dem Bericht über die Sitzung des Hauptausschusses vom 21. Februar 2013 im gemeindlichen Mitteilungsblatt hervorgeht, hat inzwischen zwar die für den Grundstücksverkehr der Bundeswehr seit 2005 zuständige Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Bonn (BIMA) der Gemeinde im Juli 2012 das Angebot unterbreitet, die Fläche zu einem Verkehrswert von 55 Euro pro Quadratmeter, also für  82.500 Euro zu veräußern. Maßgebend sei aber nicht die derzeitige, sondern die künftige Nutzung als Gemeinbedarfsfläche, die der für Veitshöchheim zuständige Gutachterausschuss des Landkreises mit durchschnittlich 55 Euro pro Quadratmeter bewertet habe.

Die Gemeinde hält jedoch diese Wertfestsetzung für absolut überhöht. Die Gemeindeverwaltung schaltete deshalb den Bundestagsabgeordneten Paul Lehrieder für ein klärendes Gespräch mit BIMA-Vorstands-Sprecher Dr. Jürgen Gehb ein, mit dem er bereits wegen eines ähnlichen Projektes in Giebelstadt in Verhandlungen stand. Doch nun musste der Hauptausschuss nach Gehbs Schreiben vom 17. Januar 2013 an den Abgeordneten zur Kenntnis nehmen, dass die BIMA von ihrer Kaufpreisforderung von 82.500 Euro nicht abrückt, anders als in Giebelstadt. 

Wie Bürgermeister Rainer Kinzkofer auf Nachfrage erklärte, ist diese Haltung der BIMA nicht verständlich.  In Giebelstadt habe sich nämlich die BIMA bereit erklärt, ein derzeitig die gleiche Nutzung aufweisendes Grundstück (als Schafsweide genutzte Fläche) für fünf Euro pro Quadratmeter an den Flugsportclub zu veräußern.  Die BImA bewerte hier eine in beiden Fällen bisher und auch künftig gleichartige Nutzung völlig unterschiedlich. Kinzkofer ist der Meinung, dass ein  Bewegungsplatz für Kinder genau wie der Flugsport der Freizeit und Erholung diene. Wieso der auch künftig laut Flächennutzungsplan eindeutig dem Außenbereich zuzurechnende Spielplatz zehn Mal so teuer sein soll wie ein Flugsportgelände, ist für den Bürgermeister nicht nachvollziehbar.

Angesichts dieser Sachlage traf deshalb der Hauptausschuss in seiner jüngsten Sitzung noch keine Entscheidung. Für die Herrichtung des Platzes einschließlich Einzäunung und für Spielgeräte würden nämlich weitere Kosten in Höhe von rund 80.000 Euro entstehen.

Bestärkt sieht sich Kinzkofer durch eine Stellungnahme, die die Gemeinde nach der Sitzung bei Stefan Scheiner, dem Vorsitzenden des amtlichen Gutachterausschusses des Landkreises Würzburg einholte. Dieser konnte in seinen Unterlagen keinerlei Auskünfte an die BIMA zu Gemeinbedarfsflächen in Veitshöchheim feststellen. Die Aussage der BIMA, dass der Gutachterausschuss den Verkehrswert für Gemeinbedarfsflächen im „Stadtgebiet von Veitshöchheim mit 50 und 60 Euro beziffert habe, könne er nicht nachvollzogen. Die BIMA gehe von falschen Voraussetzungen aus. Scheiner hält nach wie vor an seiner  Bewertung vom 16. August 2012 fest, wonach für derartige Flächen nur ein symbolischer Wert von einem Euro zugrunde gelegt werden könne. Bewertungsrechtlich hält er auch noch einen Preis in Anlehnung an den Wert von Gartenland fünf bis zehn Euro für akzeptabel.

Die Gemeinde habe deshalb, so der Bürgermeister, nochmals den Bundestagsabgeordneten gebeten, diesen Sachverhalt dem BIMA-Vorstandssprecher zu unterbreiten.

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