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Gemeinderat stellt Weichen für neues Baugebiet "Sandäcker"

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

LorenzenPerspektivplan

Im September 2007 hatte eine Interessengemeinschaft von 22 der 41 Grundbesitzer an den Gemeinderat den Antrag gestellt, das 133.873 Quadratmeter große,  oberhalb der Geithainer Allee im Flächennutungsplan als Sondergebiet ausgewiesene Gebiet „Sandacker“  einer Wohnbebauung zuzuführen.

 

Nun gab der Gemeinderat in seiner Sitzung am 8. Mai 2012 mit 14 zu 10 Stimmen diesem Antrag statt und beauftragte den Lehrstuhlinhaber für Wohnbauten an der TU Dresden Professor Carsten Lorenzen gemeinsam mit dem örtlichen Architekten Dr. Hartmut Holl und dem hiesigen Landschaftsarchitekten Thomas Struchholz mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Grundlage des Bebauungsplanes soll dabei der Strukturplan von Lorenzen sein (Zeichnung oben), den ein Beurteilungsgremium Ende Januar einstimmig als den besten Beitrag der Mehrfachbeauftragung ansah  (Link auf alle Arbeiten).

Laut Jury bietet die Arbeit ein überzeugendes Gesamtkonzept mit einem grünen Landschaftsanger, um den die Wohnquartiere angegliedert sind. Dadurch entsteht eine gute Strukturbildung, die eine abschnittsweise Erschließung ermöglicht. Der große Grünraum in der Mitte liegt richtig in der Topografie und nimmt die großen bestehenden Heckenstrukturen überzeugend auf. Die Biotopvernetzung ist schlüssig.

Die Arbeit versucht, Durchgangsverkehr von den Wohnquartieren fernzuhalten mit einem System von Wohnstraßen und Wohnwegen. Der vorgeschlagene Lärmschutzwall  zur WÜ 3 hin kann gut integriert werden und erfüllt seine Funktion.

LorenzenWohnvarianten

Die Baustruktur bietet eine gute Mischung aus verschiedenen Einfamilienhaus-Typen und Geschoßwohnungsbau.

Besonders hervorzuheben ist die modulartige Aufteilung der Wohnquartiere, die eine hohe Flexibilität bieten. In verschiedenen Varianten ist die Flexibilität des Bauprogramms nachgewiesen.

Der Standort eines Nahversorgungszentrums an der Günterslebener Straße ist gut gewählt.

 

LorenzenPlanung

Zur Abstimmung stand zuvor auch der Antrag, auch das 138.400 Quadratmeter große Gebiet „Geisberg“ unterhalb der Geithainer Allee in die Bebauungsplan-Aufstellung einzubeziehen. Viele der 40 Grundstückseigentümer in diesem Gebiet hoffen bereits seit Jahrzehnten auf die bereits 1967 im Flächennutzungsplan vorgesehene Ausweisung als Bauland.

Dieser Antrag, für den geschlossen die Fraktionen der CSU und der Veitshöchheimer Mitte votierten, fand jedoch mit deren neun Jastimmen bei 15 Neinstimmen der SPD-, UWG- und Grünen-Fraktionen keine Mehrheit.

 

Fotos vom neuen Baugebiet :

Sandaecker Blick von oben nach unten vom Weingut Hessler au Sandaecker Blick Kreisverkehr talwaerts links Wue 3

Blick vom Kreisverkehr talwärts

Sandaecker Blick Maincenter zur Gartensiedlung am Kreisverk Sandaecker Blick Maincenter zur Gartensiedlung am fußweg z Sandaecker Blick Maincenter talwaerts links Wue 3 Sandaecker Blick Maincenter talwaerts zur Guenterselbener S

Sandaecker Blick Maincenter zur Gartensiedlung am -Kopie-3

 Blick vom Maincenter nach oben zum Kreisverkehr, zur Gartensiedlung, talwärts entlang WÜ3 und zur Günterslebener Straße

Sandaecker Blick von Guenterslebener Straße rechts Gaithai Sandaecker Blick von Geithainer Allee hinten Gartenseidelu Sandaecker Blick von Geithainer Allee nach oben hinten Gart

Blicke von Geithainer Allee Richtung Kreisstraße (links Sandäcker), Richtung Gartensiedlung, nach oben

Sandaecker Blick von Friedenstraße talwaerts zur Geithaine Sandaecker Blick von Friedenstraße zum Maincenter 1 Sandaecker Blick von Friedenstraße zum Maincenter 2 rechts 

Blicke vom Fußweg in Höhe Friedensstraße talwärts zur Geithainer Allee (rechts Günterslebener Straße), links zum Maincenter, rechts talwärts

 

Wortlaut des Gemeinderats-Beschlusses vom 8.5.2012:

Nach Erläuterung der im Vollzug des Gemeinderatsbeschlusses vom 1.2.2011 im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung abgegebenen, von einem Beurteilungsgremium am 31.1.2012 bewerteten Arbeiten durch den Ortsplaner Dr. Hartmut Holl, fasst der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

1.    Der Antrag auf Vertagung wird abgelehnt.

Abstimmung:

für den Antrag: 3 Stimmen, gegen den Antrag: 21 Stimmen

2.    Der vom Beurteilungsgremium einstimmig als beste Arbeit gewertete Strukturplan des Büros „Lorenzen Architekten“ ist der weiteren Planung zugrunde zu legen.

Abstimmung : 22 Ja-Stimmen, 2 Neinstimmen

3.    Der Antrag, für den Gesamtbereich des Strukturplanes einen Bebauungsplan aufzustellen, wird abgelehnt.

Namentliche Abstimmung:

für den Antrag: 9 Stimmen (Inge Geisel, Gabriele Konrad, Reinhard Kleber, Simon Kneitz, Robert Röhm,Thomas Struchholz, Marc Zenner, Oswald Bamberger, Jürgen Götz)

gegen den Antrag: 15 Stimmen (Rainer Kinzkofer, Michael Birk, Ilse Feser, Elfriede Fleischer, Marlene Goßmann, Werner Götz, Ursula Heidinger, Ute Schnapp, Christian Taupp, Jürgen Taupp, Winfried Knötgen, Stefan Oppmann, Rosa Wittstadt, Amely Bauch, Günter Thein)

4.    Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu, für das Gebiet Sandäcker (zwischen Geithainer Allee/Günterslebener Straße/Kreisverkehr/Wü 3) einen Bebauungsplan aufzustellen und in diesem Bereich den Flächennutzungsplan von SO-Gebiet zur Nutzung entsprechend dem Strukturplan der Architekten Lorenzen zu ändern.

Abstimmung:

für den Antrag: 14 Stimmen, gegen den Antrag: 10 Stimmen

5.    Der Gemeinderat stimmt dem  Antrag zu, für die Bauleitplanverfahren nach Ziff. 4 in Arbeitsgemeinschaft Architekt Carsten Lorenzen, Architekt Dr. Hartmut Holl und Landschaftsarchitekt Thomas Struchholz zu beauftragen. Ein Honorarangebot ist noch vorzulegen.

Abstimmung:

für den Antrag: 22 Stimmen, gegen den Antrag: 2 Stimmen

 

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