Brisante Gewerbegebietsausweisung - Bürgermeister machte Landwirten ein neues Angebot
Erweiterung Industriegebiet
Beim Informationsgang der Gemeinde am letzten Samstag ging Bürgermeister Rainer Kinzkofer am Ende der Schlehofstraße in Höhe der Firma Michaelis ausführlich auf die vom Gemeinderat im Juni 2011 beschlossene Erweiterung des Gewerbegebietes um 82.000 Quadratmeter in einem 4. Bauabschnitt ein.
- Link auf Bericht auf Veitshöchheim News.
Dieser vierte Bauabschnitt (auf dem Plan rechts hinten dargestellt) erstreckt sich entlang des Waldrandes bis zur nach Oberdürrbach führenden WÜ 21. Es besteht laut Bürgermeister eine große Nachfrage nach Erweiterungsflächen. So müsse die Firma Michaelis dringend erweitern, ebenso auch Automative Wegmann.
Betroffen sind von der Ausweisung vier Eigentümer, von denen laut Bürgermeister einer bereits an die Gemeinde verkauft hat, ein zweiter verkaufsbereit sei, ein dritter ggf. auch, was eine Preisfrage sei.
Kinzkofer: "Ob der vierte, der die größte Fläche hat, auch mitmacht, weiß ich nicht."
Als Ackerland hatte das Gebiet bei einer Bonität von 36 bis 44 einen Wert um die zwei Euro.
Die Gemeinde habe bisher 19 Euro/m² für Gewerbe-Bauerwartungsland bezahlt.
Das letztes Angebot, dem der Gemeinderat noch zustimmen müsse, liege bei 25 Euro/m² Bruttofläche.
Dies sei jedoch die absolute Grenze. Darüber zahle die Gemeinde auf keinen Fall. Von den Bruttoflächen geht der übliche Flächenabzug von 30 Prozent weg. Für das Gebiet werden mindestens 3,4 Hektar Ausgleichsflächen benötigt, von denen nur ein Teil im Gebiet nachgewiesen werden können. Hinzu kommen neben den Kosten für die Ausgleichsflächen dann noch zwei Millionen Euro Erschließungskosten, so dass der Verkaufspreis pro m² Gewerbe-Baugrund laut Bürgermeister schätzungsweise mindestens bei 50 Euro liegen muss, um eine Kostendeckung zu erreichen. Im 3. BA habe der Verkaufspreis der Gemeinde 45 Euro betragen.
Wenn ein Eigentümer nicht an die Gemeinde verkaufe, stehe es ihm aber auch frei, so Kinzkofer, seine ihm dann zugewiesene Baufläche selber zu vermarkten.
Das Bebauungsplanverfahren sei soweit bis auf den Satzungsbeschluss abgeschlossen. In der anstehenden Umlegung müsse man sich jedoch rasch einig werden, um alsbald mit der Erschließung beginnen zu können.