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Hauptausschuss versagte Einvernehmen für vier Gebäude mit 14 Wohneinheiten auf 3.376 m² großer Baulücke in der Kerzenleite

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Eine Bauvoranfrage zur Bebauung dieser 3.376 Quadratmeter großen Baulücke in der Kerzenleite 32 bis 34  mit vier Einzelgebäuden mit insgesamt 14 Wohneinheiten auf einer überbauten Fläche von insgesamt 688 Quadratmeter (= GRZ von 0,2) in zwei Reihen stand auf der Tagesordnung der letzten Hauptausschuss-Sitzung. Die Erschließung der beiden Gebäude in der der zweiten Reihe soll über eine Versorgungsstraße an der östlichen Grundstücksgrenze erfolgen. Aufgrund der Hangneigung von 18 Prozent möchten die Antragsteller auf einen barrierefreien Zugang verzichten.

Wie Bürgermeister Jürgen Götz ausführte, hatte seine Bauverwaltung zunächst Zweifel, ob hier aufgrund der Größe des im Flächennutzungsplan als W-Fläche ausgewiesenen Grundstückes nicht ein Außenbereich nach § 35 BauGB vorliegt. Das Landratsamt habe aber die Baulücke eindeutig als Innenbereich nach § 34 BauGB deklariert. Bei der Beratung im Hauptausschuss wurde grundsätzlich nicht eine Bebauung mit vier Baukörpern in Frage gestellt. Grünensprecherin Christina Feiler: "Eine Verdichtung vor Neuausweisung von Baugebieten ist sogar wünschenswert" (je Baukörper sind bei einer Grundstücksfläche von durchschnittlich 800 Quadratmeter an die  176 Quadratmeter überbaut).

Was jedoch alle Ausschussmitglieder störte, ist die Zahl der drei bis vier Wohneinheiten je Baukörper, also 14 Wohneinheiten, für die 21 Stellplätze vorzuhalten sind. Der nicht nur durch die Bewohner, sondern auch durch Besucher zu erwartende An- und Abfahrtverkehr, so die einhellige Meinung im Ausschuss, würde zu einer nicht vertretbaren Belastung für die übrigen Anlieger der Kerzenleite führen und so das Rücksichtnahmegebot verletzen. Von einem Einfügen könne somit keine Rede sein.

Überhaupt fügt sich nach Auffassung von Simon Kneitz (CSU) eine Wohnanlage mit 14 Wohneinheiten  nicht in die nähere, durch Ein- und Zweifamilienhäuser geprägte Umgebung ein. Hinzukomme noch die problematische Erschließung nicht nur hinsichtlich des Verkehrs (die Kerzenleite ist nur fünf Meter breit und verfügt über keinen Wendehammer). Zwar seien in der Nachbarschaft bereits Wohngebäude in zweiter Reihe genehmigt worden. Der ehemalige Klärwerksleiter Oswald Bamberger hält es aber aufgrund der Hangneigung mit einem Höhenunterschied von 16 Meter für ausgeschlossen, die beiden unteren Häuser an die Kanalisation der Kerzenleite anzuschließen. 

Infrage gestellt wurde von Ausschussmitgliedern, dass aufgrund der steilen Hangneigung die beiden unteren Häusern durch Rettungsfahrzeuge erreichbar sind.  Des Weiteren wurde befürchtet, dass aufgrund der Hanglage viele Bewohner ihre Fahrzeuge oben in der Straße stehen lassen, ebenso dort auch die Besucher parken, gerade im Winter, wenn es glatt sei.

Einstimmig versagte dann das Gremium, wie vom Bürgermeister vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu der Bauanfrage.  Durch den zu erwartenden An- und Abfahrtsverkehr trete eine immissionschutzrechtlich relevante Mehrbelastung ein, die das Rücksichtnahmegebot verletze. Außerdem seien die beiden unteren Häuser hinsichtlich Abwasserbeseitigung und Rettungsfahrzeuge nicht ordnungsgemäß erschlossen.

In der Diskussion hatte Marlene Goßmann auf den inzwischen vor der Vollendung stehenden Bau von sechs Doppelhaushälften, davon vier mit zwei Wohnungen und zwei mit je einer Wohnung, also insgesamt zehn Wohneinheiten auf dem 2.700 Quadratmeter großen ehemaligen Pfarrgrundstück am Speckertsweg verwiesen. Goßmann: "So was dürfe hier nicht noch einmal passieren." Damals hatte aber auch der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen verweigert, was jedoch vom Landratsamt als rechtswidrig eingestuft und ersetzt wurde. Wie der Bürgermeister erklärte, seien beide Fälle nicht miteinander zu vergleichen, da das Pfarrgrundstück erschließungstechnisch mit Zufahrten von oben und von unten anders einzustufen sei.

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