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Veitshöchheimer Gemeinderat fordert dreimal einen Lückenschluss bei den von der Bahn geplanten Lärmschutzwänden

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Offizielle Planunterlagen (heruntergeladen von der Homepage der  Regierung von Unterfranken)

Offizielle Planunterlagen (heruntergeladen von der Homepage der Regierung von Unterfranken)

Als Teil des Lärmsanierungsprogramms des Bundes sollen an der Bahnstrecke im Ortsbereich von Veitshöchheim auf einer Gesamtlänge von 1,520  Kilometer vier Lärmschutzwände mit einer Höhe von drei Metern über Schienenoberkante errichtet werden.

Wand Nr. 1 links (westich) der Bahnlinie: Echterstraße/Am Hofgarten 115 m - Fortführung der in Höhe des Altenheims bestehenden Wand bis in Höhe des Schneckenhauses im Hofgarten

Wand Nr. 1 links (westich) der Bahnlinie: Echterstraße/Am Hofgarten 115 m - Fortführung der in Höhe des Altenheims bestehenden Wand bis in Höhe des Schneckenhauses im Hofgarten

Wand Nr. 2 links (westlich) der Bahnlinie: Herrnstraße/Thüngersheimer Straße 850 m

Wand Nr. 2 links (westlich) der Bahnlinie: Herrnstraße/Thüngersheimer Straße 850 m

rechts (östlich) der Bahnlinie Wand Nr. 3  Vorderer Sendelbach  165 m und Wand Nr. 4  Birkental 350 m

rechts (östlich) der Bahnlinie Wand Nr. 3 Vorderer Sendelbach 165 m und Wand Nr. 4 Birkental 350 m

Planfeststellungsverfahren

Bei der in Veitshöchheim verlaufenden Bahnstrecke 5200 handelt es sich um eine Bestandsstrecke ohne rechtli­che Verpflichtung zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen.  Derzeit enthält der Haushalt des Bundes 150 Millionen Euro, mit dem freiwillige Maßnahmen der Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes, also der von der DB Netz AG betriebenen Infrastruktur, finanziert werden.

Weil Lärmschutzwände oder -wälle die unmittelbare Nachbarschaft beeinträchtigen können (zum Beispiel Verschattung von Grundstücken), müssen hierfür Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt durchgeführt werden.

Die OB Netz AG, Regionalbereich West in München hat dazu bei der Regierung von Unterfranken als Anhörungsbehörde die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.

Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 17. Januar 2017 bis 17. Februar 2017 während der Dienststunden zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung aus. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis spätestens zum 5. März 2017 kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, gegen den Plan Einwendungen erheben.

Von diesem Einwendungsrecht machte nun auch der Gemeinderat in seiner heutigen Sitzung (21.2.2017) Gebrauch.  Das Gremium forderte einstimmig, in drei weiteren Bereichen eine Lärmschutzwand zu errichten.

1. Lückenschluss Ortszentrum Bilhildisstraße

 

 

Der Bereich in der Ortsmitte in Höhe der Bilhildisstraße ist einer der drei Abschnitte, für die der Gemeinderat in seiner heutigen Sitzung die Errichtung einer Lärmschutzwand links der Bahnhlinie fordert, und zwar von der Ecke des Königspavillons der Bücherei im Bahnhof in nördlicher Richtung unter Einbeziehung der Anwesen Bahnhofstraße 10 bis 12. Davon würden auch die Sozialstation, der Bilhildiskindergarten und das Rathaus profitieren.  Diese Forderung wurde vom Bürger Werner Götz bereits bei der Informationsveranstaltung der DB am 25.11.2013 vorgetragen. Die DB-Vertreter führten damals dazu aus, dass eine bereits erfolgte Überprüfung ergeben hat, dass vor allem das Nutzen/Kostenverhältnis (NKV) nicht vorliegt. Zudem seien, bedingt durch die Höhenlage der Gebäude, für die Anwesen Bahnhofstraße 10/12/19/21 keine Grenzüberschreitung der Lärmwerte gegeben und somit bestehe kein „Förderanspruch“.

Der Bereich in der Ortsmitte in Höhe der Bilhildisstraße ist einer der drei Abschnitte, für die der Gemeinderat in seiner heutigen Sitzung die Errichtung einer Lärmschutzwand links der Bahnhlinie fordert, und zwar von der Ecke des Königspavillons der Bücherei im Bahnhof in nördlicher Richtung unter Einbeziehung der Anwesen Bahnhofstraße 10 bis 12. Davon würden auch die Sozialstation, der Bilhildiskindergarten und das Rathaus profitieren. Diese Forderung wurde vom Bürger Werner Götz bereits bei der Informationsveranstaltung der DB am 25.11.2013 vorgetragen. Die DB-Vertreter führten damals dazu aus, dass eine bereits erfolgte Überprüfung ergeben hat, dass vor allem das Nutzen/Kostenverhältnis (NKV) nicht vorliegt. Zudem seien, bedingt durch die Höhenlage der Gebäude, für die Anwesen Bahnhofstraße 10/12/19/21 keine Grenzüberschreitung der Lärmwerte gegeben und somit bestehe kein „Förderanspruch“.

2, Lückenschluss Feuerwehrhaus

 

Der Gemeinderat sieht weiter eine Erweiterung der bestehenden bis zum Brückenbauwerk der Bahn in der Würzburger Straßen schon bestehenden  Lärmschutzwand (wurde anlässlich des Baus des vor 20 Jahren eingeweihten Altenheimes St. Hedwig errichtet) in südlicher Richtung bis zur Brücke der Neubaustrecke visavis vom Feuerwehrhaus als notwendig an.  Die DB hatte zu dieser ebenfalls von Werner Götz am 25.11.2013 erhobenen Forderung erläutert, dass in diesem Bereich keine förderungsfähigen Gebäude in Ansatz gebracht werden können und somit keine weiterführende Lärmschutzwand errichtet werden kann.
Der Gemeinderat sieht weiter eine Erweiterung der bestehenden bis zum Brückenbauwerk der Bahn in der Würzburger Straßen schon bestehenden  Lärmschutzwand (wurde anlässlich des Baus des vor 20 Jahren eingeweihten Altenheimes St. Hedwig errichtet) in südlicher Richtung bis zur Brücke der Neubaustrecke visavis vom Feuerwehrhaus als notwendig an.  Die DB hatte zu dieser ebenfalls von Werner Götz am 25.11.2013 erhobenen Forderung erläutert, dass in diesem Bereich keine förderungsfähigen Gebäude in Ansatz gebracht werden können und somit keine weiterführende Lärmschutzwand errichtet werden kann.
Der Gemeinderat sieht weiter eine Erweiterung der bestehenden bis zum Brückenbauwerk der Bahn in der Würzburger Straßen schon bestehenden  Lärmschutzwand (wurde anlässlich des Baus des vor 20 Jahren eingeweihten Altenheimes St. Hedwig errichtet) in südlicher Richtung bis zur Brücke der Neubaustrecke visavis vom Feuerwehrhaus als notwendig an.  Die DB hatte zu dieser ebenfalls von Werner Götz am 25.11.2013 erhobenen Forderung erläutert, dass in diesem Bereich keine förderungsfähigen Gebäude in Ansatz gebracht werden können und somit keine weiterführende Lärmschutzwand errichtet werden kann.

Der Gemeinderat sieht weiter eine Erweiterung der bestehenden bis zum Brückenbauwerk der Bahn in der Würzburger Straßen schon bestehenden Lärmschutzwand (wurde anlässlich des Baus des vor 20 Jahren eingeweihten Altenheimes St. Hedwig errichtet) in südlicher Richtung bis zur Brücke der Neubaustrecke visavis vom Feuerwehrhaus als notwendig an. Die DB hatte zu dieser ebenfalls von Werner Götz am 25.11.2013 erhobenen Forderung erläutert, dass in diesem Bereich keine förderungsfähigen Gebäude in Ansatz gebracht werden können und somit keine weiterführende Lärmschutzwand errichtet werden kann.

3. Lückenschluss Bahnbrücke Friedhofstraße

Veitshöchheimer Gemeinderat fordert dreimal einen Lückenschluss bei den von der Bahn geplanten Lärmschutzwänden
Veitshöchheimer Gemeinderat fordert dreimal einen Lückenschluss bei den von der Bahn geplanten Lärmschutzwänden

Plan Wand 2Vorsorglich wurde vom Gemeinderat festgestellt dass in diesem Bereich eine Lärmschutzwand dringend notwendig ist. Der Bürgermeister hatte ausgeführt, dass aus den der Gemeinde vorliegenden Planunterlagen unklar ist, ob hier eine Wand eingezeichnet ist. Ebenso wurde eine Lücke von 20 Meter in der Herrnstraße visavis vom Eingang der LWG festgestellt. Auch diese Lücke soll nach Meinung des Gremiums geschlossen werden.

Redaktionelle Feststellung: Aus dem Geltungsbereich der 850 m langen Wand 2 geht eindeutig hervor, dass diese sich auch auf die Bahnbrücke in der Friedhofstraße erstreckt - sie geht weiter bis zur Ecke des Neben-Gebäudes der LWG auf der Ostseite der Herrnstraße, sodass auch der Eingang der LWG geschützt sein dürfte.

Wand 3In der Diskussion fragte Gemeinderat Robert Röhm nach, ob auch der Friedhof an der Martinskapelle durch eine Lärmschutzwand geschützt werde, denn der Bahnlärm störe bei Beerdigungen sehr. Bürgermeister Jürgen Götz erklärte dazu, dass dies geprüft werde.

Redaktionelle Feststellung:

Aus den Planunterlegen geht eindeutig hervor, dass eine Wand im Friedhofsbereich nur linkseitig, aber nicht rechtsseitig zum Friedhof hin besteht.

 

Robert Röhm hatte noch gefragt, ob nicht eventuell auf Kosten der Gemeinde eine Wand errichtet werden kann, wenn die Bahn dies ablehnt.

Redaktioneller Hinweis:

Dass dies möglich ist, zeigte sich vor über 20 Jahren beim Bau des Altenheimes St. Hedwig. Hier hatten die Genehmigungsbehörden einen Lärmschutz zur nahen Bahnlinie gefordert. Hierzu wurde für 500.000 Euro eine über 100 Meter lange,  drei Meter hohe Schutzwand erstellt. Die Gemeinde hatte quasi die Wand finanziert, denn sie gewährte dem Altenheimträger einen Zuschuss von 500.000 Euro (für die Wand) und ein zinsgünstiges Darlehen von 650.000 Euro (für die sonstigen Erschließungskosten), mit der Auflage, dass Veitshöchheimer Bürger bevorzugt aufgenommen werden.

 

 

Ergänzende redaktionelle Informationen

Bei der Informationsveranstaltung am 25.11.2013 hatten die Vertreter der DB weiter ausgeführt:

Für den Streckenabschnitt „Veitshöchheim“ hat das Schallschutzgutachten ergeben, dass eine erhebliche Lärmbelastung durch die starke Frequentierung mit einem Schallpegel teilweise über 70 dB(A) vorliegt. Von 487 untersuchten Gebäude sind 385 förderfähig.

Die Kosten des Bundes betragen schätzungsweise 3,3 Mio. Euro, davon entfallen 2,5 Millionen Euro auf den Bau der Lärmschutzwände und  0,8 Millionen Euro auf passive Maßnahmen an Gebäuden.

Nach der Förderrichtlinie Lärmsanierungsmaßnahmen ist eine Förderung möglich, wenn das Wohngebäude vor dem 1.4.1974 oder der Bebauungsplan, in dessen Geltungsbereich das Wohngebäude errichtet wurde vor dem 1.4.1974 rechtsverbindlich wurde.

Förderfähig sind aktive Maßnahmen (Lärmschutzwände und –wälle), Lärmminderung an Brückenbauwerken und passive Maßnahmen (Lärmschutzfenster/Wandlüfter mit Schalldämmung/Verbesserung an Rollläden und Wänden sowie Dächern).

Die aktiven Maßnahmen werden zu 100% vom Bund finanziert, bei passiven Maßnahmen werden 75% der ausgeführten Maßnahmen finanziert. Die „Lücke“ von 25% sind vom Gebäudeeigentümer zu tragen.

Die DB wies darauf hin, dass für passive Maßnahmen die Eigentümer von der DB Projektgruppe schriftlich informiert werden und die DB hierzu kostenfrei ein Gutachten mit Kostenschätzung erstellt und die Maßnahmen mit den Eigentümern abgestimmt werden (wichtig, da 25% der Kosten vom Eigentümer zu zahlen sind).

 

Weiteres Verfahren

Im derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren werden alle relevanten privaten und öffentlichen Belange im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch die Regierung von Unterfranken ermittelt und geprüft.

Hierzu dient zum einen die erfolgte Auslegung der Planunterlagen.

Zum anderen holt die Regierung von Unterfranken die Stellungnahmen der einschlägigen Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ein und beteiligt die betroffenen Gemeinden. Die Benachrichtigung der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine sowie der sonstigen in Umweltangelegenheiten anerkannten Vereinigungen erfolgt durch die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der Auslegung.

Privatbetroffene, anerkannte Vereinigungen und sonstige Träger subjektiver Rechte können ihre Einwendungen nur innerhalb der in der jeweiligen ortsüblichen Bekanntmachung gesetzten Frist erheben. Nach Fristablauf ist die Erhebung von Einwendungen nicht mehr möglich.

Die Entscheidung über den Planfeststellungsantrag - den Planfeststellungsbeschluss - erlässt das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg.

Danach besteht Baurecht. Voraussetzung für die Ausführung ist, dass für die Baumaßnahme von der DB eine Sperrzeit für den Bahnverkehr beantragt ist (?)-  (am 25.11.2013 hieß es seitens der DFB, dass eine solche bereits für das Jahr 2016 worden war).

Seinerzeit hatte die DB, darauf hingewiesen, nachdem es sich bei dem Planfeststellungsverfahren um ein öffentliches Verfahren handelt, sei der zeitliche Ablaufplan stark abhängig welche und wie viele Einwendungen ggf. während des Planfeststellungsverfahrens vorgebracht werden. Unter diesem Gesichtspunkt seien Zeitverschiebungen – ohne Einfluss der DB ProjektBau - nicht vorhersehbar.

 

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