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Gemeinderat beschließt Verschärfung der gemeindlichen Sicherheitssatzung - Gemeinderat beschließt Verschärfung der gemeindlichen Sicherheitssatzung – Nun können auch das Füttern von Enten und das Nichtbeseitigen von Hundekot bestraft werden

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

"Bitte keine Vögel füttern!" Entlang der Mainuferpromenade hat die Gemeinde viele solcher Hinweistafeln installiert, auf denen u.a. darauf hingewiesen wird, dass dies zu Wachstumsstörungen bei Entenkindern führen kann und Ratten angezogen werden. Gleichwohl sieht man als regelmäßiger Spaziergänger täglich, dass sich viele nicht an diese Hinweise halten. Die Fütterung von wildlebenden Tieren hat nun die Gemeinde durch eine Novellierung ihrer Sicherheitssatzung unter Strafe gestellt.
"Bitte keine Vögel füttern!" Entlang der Mainuferpromenade hat die Gemeinde viele solcher Hinweistafeln installiert, auf denen u.a. darauf hingewiesen wird, dass dies zu Wachstumsstörungen bei Entenkindern führen kann und Ratten angezogen werden. Gleichwohl sieht man als regelmäßiger Spaziergänger täglich, dass sich viele nicht an diese Hinweise halten. Die Fütterung von wildlebenden Tieren hat nun die Gemeinde durch eine Novellierung ihrer Sicherheitssatzung unter Strafe gestellt.

"Bitte keine Vögel füttern!" Entlang der Mainuferpromenade hat die Gemeinde viele solcher Hinweistafeln installiert, auf denen u.a. darauf hingewiesen wird, dass dies zu Wachstumsstörungen bei Entenkindern führen kann und Ratten angezogen werden. Gleichwohl sieht man als regelmäßiger Spaziergänger täglich, dass sich viele nicht an diese Hinweise halten. Die Fütterung von wildlebenden Tieren hat nun die Gemeinde durch eine Novellierung ihrer Sicherheitssatzung unter Strafe gestellt.

Gemeinderat beschließt Verschärfung der gemeindlichen Sicherheitssatzung - Gemeinderat beschließt Verschärfung der gemeindlichen Sicherheitssatzung – Nun können auch das Füttern von Enten und das Nichtbeseitigen von Hundekot bestraft werden

Der Gemeinderat beschloss laut Veitshöchhheim Aktuell Nr. 39 am 20.9.2016 die Neufassung der Sicherheitssatzung in der unten als pdf.Datei beigefügten Fassung.

Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung vom 9.1.2007:

1. Bei den Untersagungstatbeständen zum Erhalt der Sauberkeit auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist in § 3 neben bisher der Nichtbeseitigung von Glasbruch und der Notdurftverrichtung neu verboten:

  • Verunreinigung durch Tiere

Grundsätzlich werden hier Verstöße mit einer Geldbuße nicht unter 25 Euro belegt, maximal sind 2.500 Euro möglich.

2. Neu eingeführt wurde § 4 Erhalt der Funktionstüchtigkeit, der neben den Straßen, Wege und Plätze auch auf für die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen gilt

hier wurde aus § 3 alt übernommen

  • mit Skateboards auf bestehende Hindernisse (wie Stufen, Treppen, Einfriedungen und Geländer) zu fahren oder zu springen,
  • sich zum Alkoholgenuss aufzuhalten oder zu verweilen, soweit dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt werden kann

und neu geregelt:

  • ohne Gestaltung der Gemeinde Veitshöchheim zu grillen oder offene Feuerstellen zu errichten,
  • zu nächtigen oder zu zelten, ausgenommen auf den hierfür ausdrücklich vorgesehenen Flächen,
  • zu betteln in jeglicher Form,
  • wildlebende Tiere zu füttern,
  • Musikabspielgeräte so laut zu betreiben, dass Dritte gestört werden,
  • Brunnen, Bänke und natürliche oder künstliche Wasserflächen zu betreten, auch wenn sie zugefroren sind, soweit dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt wird,
  • Bänke oder sonstige Einrichtungen von ihrem Standort zu entfernen,
  • Ball und Wurfspiele außer auf den dafür vorgesehenen Flächen auszuüben, soweit dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt wird.

Hier können Verstöße auf Straßen, Wegen und Plätzen mit Geldbuße bis zu 1.000 Euro und in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen bis zu 2.500 Euro geahndet werden, Verstöße gegen das Alkoholverbot und das Betteln nicht unter 25 Euro.

Zusätzlich ist es in allen Grün- und Erholungsanlagen untersagt:

  • die Schmuck- und Wechselbepflanzung sowie die Staudenflächen zu betreten
  • Veranstaltungen, Kundgebungen und Demonstrationen ohne Genehmigung abzuhalten
  • in jeglicher Art politisch oder wirtschaftlich zu werben oder sich gewerblich zu betätigen.

Neu ist auch: Die Einrichtungen und ihre Bestandteile, insbesondere

  • Spielplätze und Spieleinrichtungen dürfen nur von Personen der Altersgruppen und in dem Umfang benutzt werden, für die sie nach der Beschilderung freigegeben sind,
  • die Benutzung der Skateboardanlage an der Mainlände erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur mit geeigneter Schutzausrüstung gestattet. Sie darf nur in dem Umfang genutzt werden, für den sie nach der Beschilderung freigegeben ist.

Es ist untersagt, auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu lagern.

In begründeten Einzelfällen können von den Verboten Ausnahmen

Neue Sicherheitssatzung laut GR-Beschluss vom 20.9.2016

Bisherige Satzung aus dem Jahr 2007

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