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Podiumsdiskussion des CSU-Ortsvereins Veitshöchheim: Straßenausbaubeitragsrecht soll ab Januar handbarer und gerechter werden

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Die Protagonisten der Infoveranstaltung der CSU Veitshöchheim über die Reform des Straßenausbaubeitrags-Recht versammelten sich am Ende der Podiumsdiskussion auf der Bühne v.l.n.r. Moderator Franz Barthel, CSU-Ortsvorsitzender Simon Kneitz, Bürgermeister Jürgen Götz, Christian Öder (Geschäftsleiter Markt Zell am Main und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der geschäftsleitenden Beamten im Landkreis Würzburg), Kreisrat Karl Hügelschäffer (KPV-Kreisvorsitzender), MdL Manfred Ländner, Marc Zenner (CSU-Fraktionssprecher und Kreisrat), MdB Paul Lehrieder, MdL Dr. Florian Herrmann (Landtags-Innenausschuss-Vorsitzender) und CSU-Kreisvorsitzender Bürgermeister Thomas Eberth aus Kürnach

Die Protagonisten der Infoveranstaltung der CSU Veitshöchheim über die Reform des Straßenausbaubeitrags-Recht versammelten sich am Ende der Podiumsdiskussion auf der Bühne v.l.n.r. Moderator Franz Barthel, CSU-Ortsvorsitzender Simon Kneitz, Bürgermeister Jürgen Götz, Christian Öder (Geschäftsleiter Markt Zell am Main und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der geschäftsleitenden Beamten im Landkreis Würzburg), Kreisrat Karl Hügelschäffer (KPV-Kreisvorsitzender), MdL Manfred Ländner, Marc Zenner (CSU-Fraktionssprecher und Kreisrat), MdB Paul Lehrieder, MdL Dr. Florian Herrmann (Landtags-Innenausschuss-Vorsitzender) und CSU-Kreisvorsitzender Bürgermeister Thomas Eberth aus Kürnach

Kommunalpolitiker und interessierte Bürger hatte der CSU-Ortsverein Veitshöchheim am Freitagabend zu dem kontrovers geführten Thema der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in die Mainfrankensäle eingeladen. Für das Thema interessierten sich sehr viele Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder aus dem Landkreis.

Wie hier auf Veitshöchheim News am 28. Juni 2013 berichtet, hatte der Bayerische Eigenheimerverband in der Juliausgabe 2013 seiner Zeitschrift "Siedlung und Eigenheim" den bayerischen Gemeinden durch seinen Präsidenten Heinrich Rösl "kalte Enteignung", "Willkür und Rücksichtslosigkeit" und eine "gigantische Steuer- und Abgabenverschwendung" vorgeworfen und gefordert, sich gegen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mit allen Mitteln zu wehren. Rösl war dann im April 2015 zur Jahreshauptversammlung des örtlichen, über 800 Mitglieder zählenden Eigenheimerbundes gekommen, bei der sich die Mitglieder mit Unterschriften an der Petition des Landesverbandes beteiligten, die zum Ziel hatte, dass der Landtag, den Artikel 5 des Kommunalabgabengesetzes über die Straßenausbaubeiträge reformiert und den Gemeinden mehr Bewegungsfreiheit einräumt (Link auf Bericht).

Die Zukunftswerkstatt der CSU-Veitshöchheim griff nun mit Unterstützung des CSU-Kreisverbandes und der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) dieses wichtige aktuelle Thema auf. Mit Spannung warteten neben der Vorstandschaft der örtlichen Eigenheimer auch viele Bürgermeister aus dem Landkreis auf die Ausführungen des CSU-Landtagsabgeordneten Dr. Florian Herrmann.

Der Innenausschussvorsitzende im Bayerischen Landtag enttäuschte seine Zuhörer nicht. Er konnte mit konkreten Ergebnissen in Form eines Gesetzesentwurfes aufwarten, den zuvor noch nicht einmal der hiesige CSU-Landtagsabgeordnete Manfred Ländner zu Gesicht bekommen hatte.

Der in Freising beheimatete Vorsitzende des Innenausschusses für kommunale Fragen, innere Sicherheit und Sport, dem auch Manfred Ländner als polizeipolitischer Sprecher angehört, verdeutlichte, dass es entsprechend dem in der Verfassung verankerten kommunalen Selbstverwaltungsrecht und dem daraus abgeleiteten Subsidiaritätsprinzip gelte, mit finanzieller Unterstützung durch den Freistaat die Dinge dort zu lösen, wo dies am besten sach- und ortsnah möglich ist. Der auf 8,4 Milliarden Euro im Jahr 2016 steigende Finanzausgleich sei neben den anderen Mitteln wie für Städtebauförderung oder Dorferneuerung ein klares Bekenntnis zur kommunalen Selbstverwaltung.

Demzufolge wolle die CSU-Landtagsfraktion auch bei dem, da es um das Geld der Bürger gehe, hochumstrittenen Thema der Straßenausbaubeitragssatzungen den Gemeinden und Städten keine allzu großen Vorschriften zu machen und sich zu sehr einzumischen.

Die derzeit geltende Regelung im landesrechtlichen Kommunalabgabengesetz verpflichte alle nicht im Geld schwimmenden Gemeinden und Städte, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Davon machten laut Herrmann in Unterfranken 97,1 Prozent der Kommunen sehr vorbildlich für ganz Bayern Gebrauch, während dagegen in Niederbayern nur 39 Prozent Beitragssatzungen haben.

Wegen dieses unterschiedlichen Vollzugs und des landesweit immer wieder gehörten Unmuts, dass Beiträge in Einzelfällen das Freivermögen von Häusle-Besitzern aufzehre, habe seine Fraktion Gespräche mit Bürgerinitiativen und den kommunalen Spitzenverbänden und im Juli mit allen relevanten Verbänden eine große Anhörung durchgeführt. Konträr hätten dabei Gemeinde- und Städtetag darauf bestanden, die Bürger wie bisher weiter an den Straßensanierungskosten zu beteiligen, während die Bürgerinteressen vertretenden Verbände die Abschaffung dieser Beiträge forderten.

Herrmann: Keine Revolution und Abschaffung, sondern Beibehaltung der Beiträge nach den bisherigen Abstufungen, jedoch handbarer und gerechter

Alle Landtagsfraktionen seien gegen eine Abschaffung, da es für jeden Anlieger einen Mehrwert bedeute, wenn seine Straße verbessert werde. Ein Streichen dieser Finanzierungsmöglichkeit der Kommunen hätte nach dem Konnexitätsprinzip zur Folge, dass der Freistaat für die den Gemeinden ausfallende Einnahmequelle aufkommen müsste. 2014 hätten die Gemeinde bayernweit 18 Millionen Euro Beiträge von den Bürgern kassiert. Diese Lücke zu schließen, wäre für den Freistaat mittelfristig neben der Straßenbaulast für die Staatsstraßen finanziell nur schwer zu stemmen.

Ziel ist es laut Herrmann nun, noch in diesem Jahr die parlamentarische Debatte abzuschließen, damit dann Anfang nächsten Jahres die Neuregelung in Kraft treten kann. Die Neuregelung soll einerseits den Gemeinden die Erhebung der Beiträge erleichtern und handbarer machen sowie den Vollzug vereinheitlichen, auf der anderen Seite auch Regelungen schaffen, die bei den Bürgern dazu führen, dass sie das Ganze gerechter empfinden.

Bürgermeister Jungbauer aus Kirchheim sprach allen anwesenden Kollegen aus dem Herzen, als er seine Freude darüber zum Ausdruck brachte, dass der Landtag die Erhebung der Straßenausbaubeiträge durch Gemeinden nicht antastet, denn diese seien zur Finanzierung von Straßensanierungen sehr wichtig.

Zur bisherigen Praxis sagte Herrmann, dass es krasse Überforderungsfälle gibt. Aber die große Masse der Bürgermeister habe das Thema sehr gut im Griff. Diese würden genau wissen, dass sie nicht die Bürger völlig überfordern, aber trotzdem ihre Straßen in Ordnung halten wollen. Sie seien kommunikativ und würden mit ihren Bürgern sprechen und sie informatorisch in den Entscheidungsvorgang einbinden. Eine solche Informationspflicht soll nun auch ausdrücklich im Gesetz aufgenommen werden

Wesentliche vorgesehene Neuerungen:

1. Einführung der wiederkehrenden Beiträge

(analog der schon seit über 15 Jahren in Rheinland-Pfalz funktionierenden Praxis):

Neben der bisherigen Einmal-Erhebung werde dadurch den Gemeinden alternativ die Möglichkeit eingeräumt, für bestimmte zu definierende Gebiete oder abgrenzbare Ortsteile, einen Investitionsplan für konkret definierte und berechnete Projekte für einen Zeitraum von fünf Jahren aufzustellen, der dann von allen Anliegern in diesem Gebiet mitfinanziert wird. In Rheinland-Pfalz habe die Praxis zu deutlichen geringeren Beiträgen geführt, da die umlagefähigen Kosten auf mehrere Schultern und auf mehrere Jahre verteilt werden. Wer in einem Gebiet schon bezahlt habe, werde befreit.

2. Einführung von Beitrags-Obergrenzen

In den Satzungen sollen künftig die Gemeinden Obergrenzen für die Belastung der Bürger festsetzen können, d.h. kein Bürger soll mit mehr als dem 0,4 fachen des Verkehrswertes seines Grundstückes belastet werden.

3. Zeitliche Begrenzung

Probleme gab es bisher in Altfällen bei der Sanierung von Ortstraßen, bei denen die Ersterschließung noch nicht vollendet, also nie abgerechnet wurde, diese Straßen aber schon die ganze Zeit vorhanden und auch benutzt wurden.

Hier wurde bisher bei der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme fiktiv eine Ersterschließung unterstellt, mit der Folge der Anwendung der Erschließungsbeitragsabrechnung nach dem Baugesetzbuch, die mit 90 Prozent der umlagefähigen Kosten wesentlich höher als die Straßenausbaubeiträge ausfallen.

Es soll nun eine fiktive Grenze eingeführt werden, dass 25 Jahre nach Beginn der Ersterschließung nur noch die wesentlich niedrigere Kommunalabgabenregelung Anwendung findet.

4. Billigkeitsregelung

Vor vier Jahren wurde bereits die Möglichkeit von Ratenzahlungen und einer Verrentung der zu zahlenden Beiträge durch Herabsetzung der Verzinsung von 2,0 Prozentpunkten über dem zurzeit sehr niedrigen Basiszinssatz eingeführt.

Im Laufe der Diskussion nannte Herrman noch weitere Änderungen:

5. Erforderlichkeit

Die Gemeinden können nur die Kosten auf die Anlieger umlegen, was erforderlich ist. Die Kosten für teure LEDs und Gestaltungselemente seien nicht umlagefähig. Diese Kosten müsse die Gemeinde übernehmen.

6. Informationspflicht der Gemeinde

Was bereits weitgehend als Bürgerbeteiligung praktiziert wird, soll in der KAG-Änderung als Informationspflicht festgeschrieben werden, allerdings nicht wie im Bauleitplanverfahren dazu führen, dass deren Nichtbeachtung zu einer Nichtigkeit der Beitragsbescheide führt (wie von Rechtsanwalt Marc Zenner in der Diskussion befürchtet wurde).

Der Reform-Entwurf soll nun laut Herrmann nach Anhörung der Spitzenverbände dem Landtag zur Beratung vorgelegt und nach Möglichkeit bereits mit Beginn des neuen Jahres in Kraft treten.

Witzig und kompetent moderierte der 71jährige Franz Barthel die Podiumsdiskussion. Das journalistische Urgestein wurde seit 1983 bis zu seiner Pensionierung 2009 als Redakteur bei der Welle Mainfranken im neu gegründeten Würzburger BR-Studio als die Stimme Unterfrankens gerne gehört.Witzig und kompetent moderierte der 71jährige Franz Barthel die Podiumsdiskussion. Das journalistische Urgestein wurde seit 1983 bis zu seiner Pensionierung 2009 als Redakteur bei der Welle Mainfranken im neu gegründeten Würzburger BR-Studio als die Stimme Unterfrankens gerne gehört.

Witzig und kompetent moderierte der 71jährige Franz Barthel die Podiumsdiskussion. Das journalistische Urgestein wurde seit 1983 bis zu seiner Pensionierung 2009 als Redakteur bei der Welle Mainfranken im neu gegründeten Würzburger BR-Studio als die Stimme Unterfrankens gerne gehört.

Veitshöchheims Bürgermeister Jürgen Götz:

Anlieger zahlten in den letzten zehn Jahren rund eine Million Straßenausbaubeiträge

Nach den Worten des Bürgermeisters zeichnet sich Veitshöchheim unter anderem durch hervorragende Infrastruktureinrichtungen aus, die in ihrer Vielfalt und Vielzahl kaum in einer Gemeinde vergleichbarer Größe zu finden sind. So wurden die Mainfrankensäle in den letzten beiden Jahren für ca. 13,5 Millionen Euro komplett saniert und erweitert. (Anmerkung: Dies führte dazu, dass die Gesamt-Verschuldung der Gemeinde von 619.000 Euro Ende 2012 auf 4,8 Millionen Euro Ende 2014 stieg). Gleichwohl sind auch in diesem Jahr über acht Millionen Euro für Investitionstätigkeiten im Gemeindehaushalt vorgesehen, bis Ende 2018 sogar 20 Millionen Euro. Einen wesentlichen Anteil haben hier auch die in einer Prioritätenliste bis zum Jahr 2024 aufgeführten Sanierungs-Maßnahmen am 42 Kilometer langen Straßennetz, für die heuer mehr als 3,0 Millionen Euro eingeplant sind.

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen entsprechend den Auflagen der Rechtsaufsicht nach der seit 2003 bestehenden Satzung spielt deshalb auch in Veitshöchheim eine gewichtige Rolle. So mussten seit 2005 die Anlieger von vier Ortsstraßen rund eine Million Euro zur Sanierung ihrer Straßen beisteuern (Anmerkung: Würzburger Straße 2005: 390.000 €, Setzweg 2008: 92.000 €, Wolfstalstraße 2011: 217.000 € und Heidenfelder Straße 2013: 226.000 €) . Die zurzeit noch nicht abgeschlossene Sanierung der Friedenstraße ist hierbei noch nicht enthalten.

In Veitshöchheim wird es seit 2005 schon immer so gehandhabt, dass die Beiträge in drei Raten zu zahlen sind, um so die finanzielle Belastung der Bürger soweit möglich zu reduzieren.

Jetzt kann man natürlich darüber diskutieren, ob das derzeitige System gerecht ist oder nicht. Unstrittig ist, dass zu diesem Thema Verbesserungsbedarf besteht.

Der Bürgermeister bedankte sich beim CSU- Ortsverband, dass er dieses heiße Thema aufgegriffen hat und erwartete mit Spannung, ob der Innenausschuss-Vorsitzende schon nähere Informationen zur angekündigten Gesetzesänderung verrät.

Podiumsdiskussion des CSU-Ortsvereins Veitshöchheim: Straßenausbaubeitragsrecht soll ab Januar handbarer und gerechter werden Podiumsdiskussion des CSU-Ortsvereins Veitshöchheim: Straßenausbaubeitragsrecht soll ab Januar handbarer und gerechter werden
Sind die Kreiskommunen in Topform?

CSU-Kreisvorsitzender Thomas Eberth führte zur Situation in den Gemeinden aus: "Wir sind hervorragend aufgestellt, was die Kinderbetreuung betrifft. Wir schauen, dass unsere Schulen in einem Super-Zustand mit einem attraktiven Lehr- und Lernumfeld sind. Wir sorgen für herrliche Räumlichkeiten für kulturelle, sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen, dass es den Vereinen und Verbänden möglichst gut geht und dafür, dass ein attraktives Umfeld für alle Generationen von den Spielplätzen bis zu den Friedhöfen in unseren Orten herrscht. Wir tun alles, dass es in unseren Gemeinden vorwärts geht, dass die Menschen gerne bei uns in den schönen Dörfern leben und Arbeitsplätze und Wohnraum finden."

Sind nun danach die Kommunen in Topform? so lautete die Themastellung des Abends.

Wenn man bewusst durch die Straßen laufe, so Eberth, sehe man wackelnde Kanaldeckel, Straßenlöcher und mangelhafte Gehwege, nicht die Infrastruktur wie Kanal und Wasser unter der Erde. Man investiere unheimlich viel in die Breitbandversorgung.

Fragen von Franz Barthel: Ist das Thema etwas hochgespielt, beunruhigt es viele?

Eberth: "Es ist ein echtes Reizthema. Denn unsere Infrastruktur ist ganz einfach in die Jahre gekommen. Wir als Kommunen müssen einfach in die Sanierung investieren. Bürgermeister wollen gerne lieb gehabt werden von ihren Bürgern. Und wenn ich zu denen sage, ich muss von euch Beiträge verlangen, weil ich kein Geld habe und in Niederbayern muss man es nicht in München auch nicht, dann wird man natürlich von seinen Bürgern nicht ganz so gern gehabt, wie man es gerne hätte. Nichtsdestotrotz ist uns als verantwortungsvolle Kommunalpolitiker bewusst, dass wir da investieren müssen. Ich glaube, dass wir das hinkriegen – wir müssen dieses Thema in der Zukunft konsequent umsetzen, weil der Investitionsstau einfach da ist.

Ich verdeutliche meinen Bürgern, warum ich von ihnen Geld möchte, damit sie an einer schönen, toll beleuchteten und mit Straßenbegleitgrün und Super-Gehwegen versehenen Straße leben können und ihr Häuschen dadurch am Markt ein ¼ bis 1/3 mehr an Wert erhält. Obwohl die Bürger dann wissen, dass sich die Investition rentiert und ihr Grundstück an Wert gewinnt, werden sie trotzdem sauer sein. Es werden Milliarden für Breitbandversorgung ausgegeben und es ist toll, wenn jedes Haus einen Super-Anschluss bekommt. Es nützt bloß nichts, wenn jemand mit seinem Auto nicht mehr hinkommt."

Statement Christian Öder

(Geschäftsleiter Markt Zell am Main und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der geschäftsleitenden Beamten im Landkreis Würzburg)

Er kann fast alles bejahen, was der Innenausschuss-Vorsitzende an Neuerungen vorstellte.

Es war nach seiner Meinung durchaus Mut machendes dabei und er habe einiges Neues gehört. Es sei erfreulich, dass es mit großer Sicherheit weiterhin Straßenausbau-Beiträge geben werd, die weit über 90 Prozent der Kommunen auch brauchen würden, weil die meisten überhaupt nicht in der Lage sein, einen Straßenausbau, der mehrere Hunderttausend Euro kostet, allein zu schultern. Öder: "Was mich sehr gefreut hat, sind die Aussichten, dass es handbarer werden soll."

Persönlich stehe er mit den wiederkehrenden Beiträgen noch etwas auf Kriegsfuß. Er habe aber heute aber gelernt, dass es etwas anders gestrickt werden soll, als er es bisher wahrgenommen habe. Er sei sehr gespannt wie dies dann in der Praxis ausfalle.

Ein Riesenproblem war nach Öders Worten bisher, dass man beim Vollzug der Satzung sehr enge Fesseln hatte und dass mitunter aufgrund der Topographie, des Ausbauzustandes, der Breite oder der erforderlichen Standards sehr hohe Einzelbeiträge auftraten. Er hofft, dass die Gemeinden da etwas mehr Spielraum bekommen und etwas flexibler bezogen auf die einzelne Straße abgerechnet werden kann. Damit könnte man etwas Emotionen aus dem Thema nehmen und mehr Zufriedenheit herstellen.

Frage Barthel: Fliegen ab und zu in der Gemeinde die Fetzen, wenn die Bürger kommen und sagen, dies kann ich so nicht hinnehmen, dafür habe ich kein Geld.

Öder: "Ja dies ist der Fall. Dies hat auch meine Umfrage im Kollegenkreis unter den 52 Kollegen im Landkreis bestätigt. Ich weiß es aus eigener Erfahrung in Zell, dass hier schon häufig die Emotionen sehr hochgeschlagen sind. Und es geht in manchen Gemeinden auch bis zur persönlichen Anfeindung. Dies ist zwar nicht die Regel, in einzelnen Fällen ist aber schon ganz schön Dampf im Kessel."

Frage Barthel an Manfred Ländner: Wie ist die Stimmung draußen bei denen, die blechen müssen?

Ländner: "Die Stimmung im Land ist noch ruhig und erwartungsvoll. Die Bürgervereinigungen und Bürgermeister erwarten vom Landtag die „Eier legende Wollmilchsau“. Das werden wir nicht tun können. Wir haben einen unwahrscheinlichen Investitionsstau, dadurch, dass in den Aufbaujahren wir sehr Gutes gemacht haben, so dass jetzt so langsam saniert werden muss. Es wird immer wieder gefordert, dass die Kommunen nicht vom Freistaat gegängelt werden, deshalb müsse man auf der anderen Seite verlangen, dass die Gemeinderäte und Bürgermeister verantwortungsvoll ansprechende Entscheidungen mit ihren Bürgern vor Ort treffen.

Wenn wir das Niveau der Infrastruktur in unserem Land hochhalten wollen, dann müssen wir das gemeinsam tun. Wir wollen ein Gesetz schaffen, das Freiheit lässt, insgesamt aber an die Aufgabe erinnern muss."

Frage Barthel an Paul Lehrieder: Ist die Befürchtung berechtigt, das so manches Schlagloch aufgrund der hohen Kosten für die Flüchtlinge tiefer wird

Lehrieder: "Die Kommunen leiden natürlich sehr stark unter den Kosten für die zu uns kommenden Flüchtlinge. Deshalb wurde beschlossen, dass in Zukunft pro erwachsenen Flüchtling 670 Euro im Monat den Ländern und Kommunen erstattet werden und dass 350 Millionen Euro für die Jugendämter für die unbegleiteten Minderjährigen zur Verfugung gestellt werden. Der Bund kommt damit seiner Verantwortung als gesamt gesellschaftliche Aufgabe nach, die Kommunen nicht im Regen stehen zu lassen."

Fragen aus dem Publikum

Überforderung?

Zur Feststellung des Eigenheimervorsitzenden Oswald Bamberger aus Veitshöchheim, dass ältere Hauseigentümer oft nicht in der Lage seien, 5.000 bis 10.000 Euro als Straßenausbaubeitrag zu zahlen führte MdL Herrmann aus, dass man dies im Einzelfall mit den Billigkeitsregelungen und einer Verrentung des Beitrages auf zehn Jahre in Griff bekommen kann.

Ungleichbehandlung?

Als Problem wurde auch die Ungleichbehandlung angesprochen. Es sei als Kommunalpolitiker schwierig, Bürgern zu erklären, dass München und viele Gemeinden in Niederbayern keine Beiträge erheben und hier die Rechtsaufsicht die Gemeinden zwingt, die Satzung anzuwenden.

MdL Ländner sprach dazu von dem Bestreben, den Gemeinden möglichst viel Freiräume zu lassen.

Absenkung der Planungsstandards?

MdL Ländner meinte, man solle gleichlaufend mit KAG-Änderung überlegen, ob noch alles sinnvoll ist, was in den einzelnen Bauvorschriften steht. Insbesondere die deutschen Standards nicht nur im Haus (Beispiel EnEV 16), sondern auch bei den Straßen müssen nach seiner Meinung runter.

Dazu führte MdB Lehrieder aus, es bleibe den Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung überlassen, mit den Planungsbüros auszuhandeln und mit den Bürgern abzusprechen, welche Standards bei der Sanierung anzuwenden sind, beispielsweise ob Bitumen oder Pflasterung.

Christian Öder wies die Kritik von Eigenheimern zurück, die Gemeinden ließen Straßen erst verrotten, um sie dann mit dem Geld der Anlieger Luxus sanieren zu können. Die Straßen aus den 50er 60er Jahren seien mit miserablen Unterbau erstellt und deshalb nicht mehr so tragfähig und viele durch zahlreiche Aufbrüche stark geschädigt. Bei der Sanierung müsse man oft Dinge machen, die überzogen seien. Hier sollte die Gesetzgebung Vereinbarungen mit Anliegern zulassen, auch einen Ausbau hinzubekommen, der nicht so teuer ist und einvernehmlicher abläuft.

Bürgermeister Eberth ergänzte, dass bei 50 Jahre alten Straßen es nicht ausreiche, nur die Feinschicht zu erneuern, denn im Regelfall seien auch alle Versorgungsleitungen schadhaft und müssten ausgewechselt werden.

MdL Ländner stellte fest, es sei dehr leicht gegen alles zu schimpfen. Es sei aber wichtig, zu differenzieren: Wenn eine Straße generalsaniert wird, können schon bisher die auf Versorgungsleitungen wie Kanal, Wasser, Gas etc. entfallenden Kostenanteile nicht über Straßenausbaubeiträge abgerechnet.

Fehlentwicklungen bei der Altmaterial-Entsorgung?

Als nicht kalkulierbar stufte Eberth die Entsorgung von teerhaltigem Material ein, das nicht gelagert werden darf, sondern nach Holland auf Sonderdeponien zu fahren ist. Eine teure Fehlentwicklung sei es auch, dass häufig Schotter, der 65 Jahre unter der Straße eingebaut war, nicht wieder verwendet werden kann, sondern von Bodengutachtern in Z1 oder Z2 eingestuft wird und dann zur Sondermülldeponie muss.

Weitere Abstufungen?

Es wurde der Wunsch geäußert, die Klassifizierung der Straßen laut Mustersatzung in Anlieger-, Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen und damit die Höhe der Eigenbeteiligungen noch weiter abzustufen. Hierzu stellte MdL Herrmann fest, dass die Mustersatzung des Gemeindetages kein Gesetz ist und die Gemeinden schon jetzt über weitere Abstufungen frei entscheiden können. Man wolle die Abstufungen nicht ins Gesetz reinschreiben. Es spreche aber nichts dagegen, wenn eine Gemeinde unter Beachtung der Rechtsprechung stärker differenziert.

Grundstücks-Werterhöhung durch Straßensanierung?

Diese von MdL Ländner und Bürgermeister Eberth geäußerte Meinung, wurde von einigen Teilnehmern in Abrede gestellt.

Fazit des KPV-Vorsitzenden Karl Hügelschäffer:

"Es war dank der Moderation von Franz Barthel eine sehr interessante, kurzweilige und humorvolle Veranstaltung. Es ist höchste Zeit für eine Änderung, aber keine Abschaffung. Es ist sehr vielfältig, was uns bevorsteht. Man habe sehr gerne gehört, dass es einfacher und handbarer werden soll. Florian Herrmann ist für sein offenes Wort und dafür zu danken, dass er die Anregungen aus der Diskussion mit nach München nimmt."

Ergänzung: Die bisherige Rechtslage der Straßenausbaubeiträge

Während Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Straßen erhoben werden, fallen gemeindliche Straßenausbaubeiträge nur in den übrigen Fällen von Verbesserungen oder Erneuerungen an; sie sind insofern nachrangig.

Straßenausbaubeiträge fallen nicht für Maßnahmen an, die nur den Straßenunterhalt betreffen; diese sind aus dem allgemeinen Gemeindehaushalt zu finanzieren. Die Grenze zwischen beitragspflichtiger Verbesserung oder Erneuerung und beitragsfreier Unterhaltung lässt sich nicht schematisch, sondern nur für jede Maßnahme gesondert ziehen.

Straßenausbaubeiträge werden aufgrund des Art. 5 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes erhoben. Sie setzen in jedem Fall eine wirksame örtliche Beitragssatzung voraus, die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich aussehen kann.

Die Gemeinden sind regelmäßig verpflichtet, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen und die danach automatisch entstehenden Beitragspflichten mittels Bescheid abzurechnen. Vom Erlass einer Ausbaubeitragssatzung kann nur in Ausnahmefällen und nur dann abgesehen werden, wenn die wirtschaftliche Lage der Gemeinde besonders günstig ist.

Straßenausbaubeiträge dürfen seit dem 01.04.2014 grundsätzlich nur noch innerhalb einer Höchstfrist von 20 Jahren nach dem Eintritt der Vorteilslage erhoben werden. Die Vorteilslage ist dann gegeben, wenn die zu sanierende Ortsstraße "insgesamt betriebsfertig", d. h. technisch endgültig fertiggestellt ist.

Quelle: Verwaltungsservice Bayern

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